Die Mitgliedschaft

Das Mindesteintrittsalter beträgt 16 Jahre.

Der Mindestbeitrag beträgt 24 € Euro jährlich.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nach der Aufnahme in den Verein tritt die Mitgliedschaft mit dem Tag des Eingangs der Einzugsermächtigung oder der ersten Beitragszahlung in Kraft.

Im Falle der Ablehnung eines Aufnahmeantrags, die zu begründen ist, können Beitrittswillige beim Vorstand schriftlich Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. Diese entscheidet endgültig.

Jedes Mitglied hat das Recht, an Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung und des Kommunalwahlgesetzes teilzunehmen sowie Anträge an den Vorstand und die Mitgliederversammlung zu richten. Jedes Mitglied hat die Pflicht, für die Verwirklichung der Ziele des Vereins einzutreten und seinen Beitrag pünktlich zu entrichten.

Freiwillige höhere Mitgliedsbeiträge sind möglich.

Der Beitrag ist spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten.

Auf Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung oder einen Beitrags­erlass befristet oder unbefristet beschließen.

Antrag auf Mitgliedschaft zum Herunterladen und Ausdrucken