Whistleblower: Sicher und anonym Hinweise geben können!

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fachbereich 10 (Zentrale Dienste) anzuweisen, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt schnellstmöglich ein anonymes digitales Hinweisgebersystem einzuführen. Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfälle genutzt werden.
  2. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutz- (DSGVO) sowie höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für interne und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten.
  3. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

Begründung:
Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

Das Bundesjustizministerium hat zur Umsetzung der Richtlinie den Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Behörden müssen innerhalb ihrer Organisation ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen.

Nach dem Entwurf soll zwar keine Pflicht einer anonymen Meldemöglichkeit bestehen – dies bleibt den Unternehmen und Behörden selbst überlassen -, jedoch stellen nicht-anonyme Meldewege, z.B. über Telefon und E-Mail, eine hohe Hürde für Hinweisgeber dar.

Im Gegensatz zu einer schriftlichen anonymen Meldung bietet die anonyme Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem auch die Möglichkeit mit den Hinweisgeber/innen anonym in Dialog (z.B. für Nachfragen) zu treten.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 09.06.2021 erläuterte Erster Beigeordneter Haas, dass die vorhandene Richtlinie, aktuell noch im Umsetzungsverfahren sei. Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren abzuwarten. StV. Weinrich bedankt sich für den Hinweis und zieht den Antrag zurück.