Durchführung eines Corona-Modellprojektes in Kleve

Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

Der Bürgermeister der Stadt Kleve wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung vorzubereiten und mit einem Ratsmitglied zu treffen:

„Die Stadt Kleve beantragt bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Zulassung zur Durchführung eines Corona-Modellprojektes und die damit einhergehenden Ausnahmegenehmigungen.

Die Stadt Kleve erarbeitet ein entsprechendes Konzept.“

Begründung:

In der Mitteilung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 heißt es unter Punkt 6:

„Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.“

Wir sehen in Kleve die Voraussetzungen gegeben, als Modellstadt an einer entsprechenden Erprobung teilzunehmen. Mit den vorhanden Testangeboten wurden Grundlagen für die Nutzung konsequenter Testregimes geschaffen.

Die Klever Bevölkerung hat sich in ihrer deutlichen Mehrheit bisher stets zuverlässig und verantwortungsbewusst bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen gezeigt. Die Klever Gastronomie war bis zu ihrer Schließung für den Verzehr vor Ort, mit großem Aufwand bestrebt, durch Hygienekonzepte das Infektionsrisiko zu reduzieren. Auch andere Wirtschaftsbereiche und Einrichtungen in Kleve zeigen große Anstrengungen in der Bekämpfung der Pandemie. Die Voraussetzungen in Kleve für eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens unter Nutzung eines konsequenten Testregimes sind gegeben.

Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gastronomie, Handel, Kultur, Sport, Dienstleistungs-branche u.a. leiden in unterschiedlichster Form unter der anhaltenden Pandemie und den einhergehenden Beschränkungen. Neben der Impfung ist eine weitere Säule zur Bekämpfung der Pandemie die konsequente Testung. Mit einem schlüssigen Test-konzept und damit verbunden Öffnungen wäre es möglich, den Kleverinnen und Klevern ein Stück mehr Normalität zu ermöglichen. Auch die Gewerbetreibenden, die sich teilweise in existenzbedrohlichen Situationen befinden, würden von einem solchen Vorgehen profitieren.

Im baden-württembergischen Tübingen wird seit 16. März ein entsprechendes Modellprojekt durchgeführt. Das Modellprojekt besteht aus folgenden Komponenten:

  • Für die Nutzung der Einzelhandelsangebote, die bis zum 8. März geschlossen waren, sowie für Friseursalons und bei körpernahen Dienstleistungen wird ein tagesaktueller Schnelltest zur Bedingung.
  • Außengastronomie und Kulturbetriebe sowie Kinos werden zusätzlich geöffnet, jedoch ebenfalls nur für Personen, die ein tagesaktuelles negatives Schnelltest-ergebnis vorweisen können sowie unter Einhaltung weiterer Hygieneauflagen.
  • Für die Ausstellung von Testzertifikaten, dem sogenannten „Tübinger Tagesticket“ sind in der Innenstadt sieben Schnellteststationen eingerichtet werden. Angelerntes Personal weist dort die zu testenden Personen an, kostenlose moderne Eigentests anzuwenden, dokumentiert das Ergebnis und gibt ein personalisiertes Zertifikat aus.