Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Absatz 2 GO NW
Der Rat – der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates der Stadt Kleve – möge beschließen:
„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung eines „Runden Tisches ‚Corona-Hilfe“ mit folgenden Vorgaben:
Der Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung
Die Treffen finden grundsätzlich online statt. Das erste Treffen soll spätestens in der zweiten Woche nach der Beschlussfassung stattfinden. Bei diesem Treffen soll die weitere Termin- und Zeitplanung festgelegt werden.
In die Tagesordnung jeder Sitzung des Rates/Haupt- und Finanzausschusses wird während der Dauer der landesweiten Pandemie ein Tagesordnungspunkt „Corona in Kleve“ aufgenommen, in dem unter anderem über Arbeit und Ergebnisse des „Runden Tisches Corona-Hilfe“ berichtet wird.“
Begründung:
Um insbesondere Klever Kleinbetriebe, Einzelunternehmer und Selbstständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, auch von Seiten der Stadt schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, sollten sich Vertreter aller Ratsfraktionen gemeinsam mit der Stadt und ggf. externen Fachleuten bzw. Betroffenen an einen Tisch setzen, um intensiv zu überlegen, welche Hilfsleistungen — jeglicher Art — die Stadt anbieten kann und sollte. Hierzu sollte möglichst schnell ein Runder Tisch „Corona-Hilfe" ins Leben gerufen werden.
Die Bewältigung der Corona-Krise ist auch in Kleve eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die aktuelle Wucht und die zu erwartenden Auswirkungen der Krise machen es notwendig, dass neben der Stadtverwaltung auch die gewählten Ratsmitglieder Verantwortung übernehmen und gemeinsam nach sinnvollen, kreativen und mutigen Lösungen gesucht wird, wie wir die wirtschaftlichen Strukturen unserer Stadt erhalten und schützen können.
Hierzu ist die Errichtung eines Runden Tisches erforderlich, zu dem auch externe Fachleute und Betroffene eingeladen werden sollten.
Corona-Hilfen müssen sich auch in Kleve als kommunales Handlungsfeld etablieren. Es ist höchste Zeit, die Hilfe zu verstetigen und zu konkretisieren. Mit dem „Runden Tisch Corona-Hilfe“ soll ein informelles Organ geschaffen werden, das Möglichkeiten auslotet. Es geht nicht um ein Wunschkonzert, sondern um das ehrliche Bemühen um pragmatische Lösungen.
Zum rechtlichen Rahmen:
Die Bildung anderer Gremien, die keine Ausschüsse im Sinne des § 57 ff Gemeindeordnung sind (z.B. Unterausschüsse, Beiräte, Kommissionen, u.Ä.) ist in der GO nicht vorgesehen. Dennoch sind sie deswegen nicht unzulässig. Beispielsweise eröffnet § 27 a GO explizit die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen zu bilden.
Der „Runde Tisch Corona-Hilfe“ ist kein Ausschuss und unterliegt daher nicht den formalen Vorgaben, die die GO hinsichtlich Zusammensetzung, Ladung, Verfahren usw. für Ausschüsse vorsieht. Das bedeutet unter anderem:
Gleichwohl ist es ein rechtlich zulässiges Gremium.
jahren personenbezogenen haupt offenen 2020 antrag betroffene thema klever haushalt anderen minoritenplatz google welche worden stadtverwaltung straße kleve bürgermeister könnte fraktion finanzausschuss gegen ratssitzung grünen bereich seit beantragen maßnahmen ohne verarbeitung andere stadt internetseite offene rathaus dann daten weinrich verwaltung gibt rates betroffenen informationen sitzung person unsere ausschuss bürger jahr JoelLipman.Com
Offene Klever e.V.
Wählergemeinschaft
c/o Fraktion „Offene Klever“ im Rat der Stadt
Fraktionsgebäude
Pastor-Leinung-Platz 10
47533 Kleve
02821 / 84328
info@offene-klever.de
Vereinsregister: Amtsgericht Kleve 1025
Mitglied im Landesverband der Freien Wählergemeinschaften NRW.