Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt“ der Landesregierung stellen!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten,

a) in Kooperation mit der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich 61, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 bei der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde einen Förderantrag für Landesmittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ einreichen kann.

b) im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und angesichts der Bestimmung im Förderprogramm, wonach zur Antragsstellung die Entscheidung der Verwaltungsspitze ausreichend ist, den Rat bzw. den Haupt- und Finanzausschusses über die Antragstellung und über die damit beabsichtigten Ziele unverzüglich zu informieren.

Begründung:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits im Juli 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, das Städte und Gemeinden in die Lage versetzen soll, den Corona-bedingten Folgen in den Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegenzusetzen.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zielt darauf ab, die Kommunen und deren Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, sollen durch das Sofortprogramm kurzfristige Interventionen etabliert werden, die folgende Maßnahmen umfassen:

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„Kleve bis 2050 klimaneutral“ (ABGELEHNT)

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.02.2021:

CDU, die Grünen, FDP und AfD haben abgelehnt:

Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließt verbindlich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit Kleve bis 2050 „klimaneutral“ wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Stadtverwaltung und Rat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Stadt Nijmegen anstreben und, wenn möglich, einen regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch vereinbaren.

Der Klimaschutzbeauftragte wird gebeten, mit den Vertretern der Stadt Nijmegen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu vereinbaren („Jour fixe“) und darüber jeweils im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zu berichten.“

Begründung:

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Einrichtung eines Runden Tisches „Corona-Hilfe“ (ABGELEHNT)

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.02.2021:

CDU, die Grünen, FDP und AfD haben abgelehnt:

Der Rat – der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates der Stadt Kleve – möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung eines „Runden Tisches ‚Corona-Hilfe“ mit folgenden Vorgaben:

  1. Inhalt und Aufgaben:

Der Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung

  • berichtet über die aktuellen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen auf die Stadt Kleve;
  • informiert über bereits ergriffene sowie über geplante Maßnahmen zur Unterstützung der durch die Corona-Krise besonders Betroffenen;
  • erarbeitet gemeinsam mit dem „Runden Tisch“ Vorschläge zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf Menschen und Unternehmen, die davon besonders betroffen sind.
  1. Zusammensetzung:
  • Vertreter/innen der Stadt (Bürgermeister, 1. Beigeordneter, Fachbereichsleitungen, sofern thematisch involviert)
  • Vertreter/in der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“;
  • Vertreter/innen der im Rat der Stadt Klever vertretenen Fraktionen;
  • (themenbezogen) Vertreter/innen der in Kleve besonders betroffenen Branchen/Bereiche, wie z.B.
    • Einzelhandel, „kleine Dienstleister“ und Handwerk
    • Gastronomie
    • Solo-Selbstständige
    • Kinder und Familien
    • Sozial- und Wohlfahrtsverbände
    • Kultur- und Kunstschaffende
    • Vereine (Aufzählung ist nicht abschließend).
  1. Organisatorisches:

Die Treffen finden grundsätzlich online statt. Das erste Treffen soll spätestens in der zweiten Woche nach der Beschlussfassung stattfinden. Bei diesem Treffen soll die weitere Termin- und Zeitplanung festgelegt werden.

  1. Information:

In die Tagesordnung jeder Sitzung des Rates/Haupt- und Finanzausschusses wird während der Dauer der landesweiten Pandemie ein Tagesordnungspunkt „Corona in Kleve“ aufgenommen, in dem unter anderem über Arbeit und Ergebnisse des „Runden Tisches Corona-Hilfe“ berichtet wird.“

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Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen

Antrag für den Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge anstelle des Rates beschließen:

„Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, die Bürger/innen per Gesetzesänderung von der Pflicht zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu befreien. Das Kommunalabgabengesetz für das Land NRW soll dahingehend geändert werden, dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und somit Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern zu erheben brauchen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sollen durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen kompensiert werden, die nicht gegengerechnet bzw. verrechnet werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen unverzüglich zuzuleiten.“

Begründung:

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Aufhebung des beschränkten Zugangs zu Sitzungsunterlagen des Vergabeausschusses (ABGELEHNT)

Antrag für den Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2021:

CDU, die Grünen, SPD und AfD haben abgelehnt:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve beschließen:

„Allen Ratsmitgliedern muss unverzüglich im Ratsportal der Stadt Kleve auch der unbeschränkte Zugang zu allen Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen des Vergabe- und Betriebsausschusses gewährt werden. Dieses Zugangsrecht umfasst auch die Nutzung der Recherche-Funktion und den Zugang zu den entsprechenden Vorlagen der Ratsperiode 2014 bis 2020.

Begründung:

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Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit Entscheidungsbefugnissen!

Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2020 (NOCH NICHT ABGESTIMMT):

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

1. Der Rat richtet einen Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit 24 stimmberechtigten Mitgliedern ein.

2. Dem Ausschuss können bis zu drei sachkundige Einwohner/innen gem. § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Mindestens ein/e sachkundige/r Einwohner/in wird auf Vorschlag von „Fridays for Future“ (Kleve) vom Rat bestellt.

3. Der Ausschuss entscheidet über die

a) Angelegenheiten der Verkehrsplanung, ausgenommen Aufstellung und Änderung des Verkehrsentwicklungsplanes und der Mobilitätsstrategie, die dem Rat vorbehalten bleiben;

b) Einzelmaßnahmen zur Verkehrslenkung und -regelung sowie über straßenrechtliche Maßnahmen, wie z.B.

  • Einbahnstraßenregelungen und Straßensperrungen,
  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche),
  • Bewirtschaften von Parkplätzen mit Parkuhren, Parkscheiben, Parkscheinautomaten o. Ä.,
  • Einrichtung von Anwohnerparkbereichen und Zonenhalteverboten,
  • Einführung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen,
  • Anlage von Fußgängerüberwegen,
  • Aufstellen von Pollern, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • Einrichtung von Bussonderspuren,
  • Einrichtung von Pop-Up-Radwegen,
  • Einrichtung und Steuerung von Lichtzeichenanlagen.

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Livestream der öffentlichen Sitzungen (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 2.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, 

  1. die rechtlichen Voraussetzungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Sitzungen kommunaler Gremien via Livestream (Audio- und Videoübertragung), der über den Internetauftritt der Stadt bereitgestellt wird, zu klären;
  2. die nötigen technischen Voraussetzungen und finanziellen Aufwendungen für Übertragungen des öffentlichen Teils von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse via Livestream zu prüfen;
  3. einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Übertragungen von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse im Internet zu erarbeiten und dem Rat bis zum Ende des 4. Quartals 2020 vorzulegen;
  4. zugleich mit einem Beschlussvorschlag einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kleve vorzulegen.“

Begründung:

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Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 02.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve spricht sich grundsätzlich für einen Gestaltungsbeirat aus.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben übernehmen:

  1. Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität.
  2. Der Gestaltungsbeirat prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Stadtverwaltung. Er gibt der Bauherrin/dem Bauherrn bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für die Überarbeitung und Verbesserung eines Bauhorhabens.
  3. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und/oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen. Das sind:
    • Einzelbauvorhaben aufgrund ihres Standortes, des Umfeldes, ihrer Nutzung, Größe oder anderer Belange;
    • städtebauliche Planungsprojekte mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgebietes;
    • besonders zu gestaltende Situationen, wie Stadträume, Grünanlagen und wichtige Wegebe-ziehungen;
    • sonstige Maßnahmen mit besonderer Wirkung auf das Stadtbild.

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