Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 02.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve spricht sich grundsätzlich für einen Gestaltungsbeirat aus.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben übernehmen:

  1. Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität.
  2. Der Gestaltungsbeirat prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Stadtverwaltung. Er gibt der Bauherrin/dem Bauherrn bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für die Überarbeitung und Verbesserung eines Bauhorhabens.
  3. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und/oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen. Das sind:
    • Einzelbauvorhaben aufgrund ihres Standortes, des Umfeldes, ihrer Nutzung, Größe oder anderer Belange;
    • städtebauliche Planungsprojekte mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgebietes;
    • besonders zu gestaltende Situationen, wie Stadträume, Grünanlagen und wichtige Wegebe-ziehungen;
    • sonstige Maßnahmen mit besonderer Wirkung auf das Stadtbild.

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