Unterrichtung des Ausschusses über laufende Prüfungstätigkeiten (ABGELEHNT)

Abgelehnt haben CDU, Bündnis90/DIE GRÜNEN und SPD (FDP war nicht anwesend) am 06.09.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss folgenden Antrag:

Der Rat möge nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:

„Damit der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig Art und Umfang der Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamts zur Kenntnis nehmen und sich über die aktuelle Situation (Prüfungsschwerpunkte/personelle Auslastung) informieren kann, wird die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gebeten, ihn mindestens einmal jährlich über den Umfang und wesentliche Ergebnisse folgender Prüfungstätigkeiten zu informieren:

  • Visaprüfungen und dauernde Überwachung der Finanzbuchhaltung,
  • begleitende und abschließende Prüfung des Jahresabschlusses,
  • Prüfung von Vergaben inkl. der diesbezüglichen Beratungen,
  • andere Beratungen (auch im Vorfeld von Vergaben),
  • Sitzungsdienst (Arbeiten für den Rechnungsprüfungsausschuss, Kenntnisnahme der übrigen Sitzungsvorlagen, Teilnahme an Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse),
  • Fach- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Fachämtern,
  • Wahrnehmung von Aufgaben gem. § 104 Abs. 2 GO NRW,
  • Prüfungs- und Beratungstätigkeiten für externe Kunden gemäß § 3 Abs. 2 f) bis j) der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Kleve.

Falls vorhanden, sind dem Rechnungsprüfungsausschuss in saldierter, anonymisierter Form die zu Steuerungszwecken und interner Leistungsverrechnung erstellten Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter/innen des Fachbereichs mitzuteilen, soweit diesen Prüfbereiche und Prüftätigkeiten entnommen werden können.“

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Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (verwiesen an den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz):

Die „Offenen Klever“ begrüßen den Antrag der grünen Kreistagsfraktion vom 09.03.2021: „Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kreis Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen“ und unterbreiten, daran anknüpfend, folgenden Beschlussvorschlag:

„Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Kleve: Konzeption und erste Maßnahmen”

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates,

  1. alles Notwendige zu tun, damit die Stadt Kleve als Ganze bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist und damit ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
  2. die Stadtverwaltung zu beauftragen, bis Ende 2022 alle durch sie selbst und ihre Gesellschaften verursachten klimaschädlichen Emissionen zu erfassen und Pläne zur umgehenden Reduktion zu erstellen. Die Erfassung und diese Pläne sind dem Rat bis zum 1. Januar 2023 vorzulegen. Für die kurzfristig nicht zu reduzierenden Emissionen ist eine Kompensation über nach dem vom Umweltbundesamt empfohlenen CDM-Standard durchzuführen. Dem Rat ist darüber bis zum 1. Juli 2023 zu berichten.
  3. die Stelle „Klimaschutz“ vom Baudezernat zu verlagern und als Stabsstelle beim Bürgermeister einzurichten.
  4. die Stabsstelle „Klimaschutz“ mit mindestens zwei Vollzeitstellen im höheren Dienst auszustatten.
  5. die notwendigen Änderungen im Stellenplan sowie die Aufstockung von Finanzmitteln im Nachtragshaushalt einzustellen.

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Whistleblower: Sicher und anonym Hinweise geben können!

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fachbereich 10 (Zentrale Dienste) anzuweisen, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt schnellstmöglich ein anonymes digitales Hinweisgebersystem einzuführen. Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfälle genutzt werden.
  2. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutz- (DSGVO) sowie höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für interne und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten.
  3. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

Begründung:
Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

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„Transparency Deutschland“ – Kleve soll Mitglied werden!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen):

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, bei „Transparency Deutschland“ e.V zu beantragen, dass die Stadt Kleve als korporatives Mitglied aufgenommen wird.“

Begründung:

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. Das bedeutet, dass gemeinsam mit anderen Akteuren Bündnisse gegen Korruption geschlossen werden sollen. Solche Bündnispartner können auch Kommunen sein.

Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.

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Ausschuss für Gleichstellung braucht Kompetenzen!

Beschlussvorschlag der OK zum TOP 5 der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Gleichstellung am 20.04.2021:

Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters wird um folgende Absätze erweitert:

  1. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
  2. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
    1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
    2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
  3. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.
  4. Wenn Angelegenheiten anderer Ausschüsse die spezifischen Interessen von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen berühren, wird der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, dass die Stellungnahme des Ausschusses bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mitberücksichtigt werden kann.
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Durchführung eines Corona-Modellprojektes in Kleve

Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

Der Bürgermeister der Stadt Kleve wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung vorzubereiten und mit einem Ratsmitglied zu treffen:

„Die Stadt Kleve beantragt bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Zulassung zur Durchführung eines Corona-Modellprojektes und die damit einhergehenden Ausnahmegenehmigungen.

Die Stadt Kleve erarbeitet ein entsprechendes Konzept.“

Begründung:

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