Bleibt alles wie gehabt: Kein Frischer Wind im Rathaus

Offene Klever zur Beigeordneten-Wahl am 3.11.2021:

Interessanteste Bewerbung ohne Chance

Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“ nimmt einen Pressebericht über drei namentlich genannte Bewerber aus der Stadtverwaltung Kleve zum Anlass, um auf diese erneute „Durchstecherei“ mit einer Klarstellung zu reagieren:

Die „Offenen Klever“ hatten und haben sich in jeder Phase des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Beigeordneten-Stelle an die Verschwiegenheitspflicht gehalten. Die OK-Ratsmitglieder haben mehrere Vorstellungsgespräche geführt, von denen nichts nach außen gedrungen ist.

Dass eine Woche vor der Wahl des Ersten Beigeordneten durch den Rat aus dem überschaubar kleinen Feld der Bewerbenden drei Namen an die Presse durchgestochen worden sind, hat die OK nicht überrascht. Die „Offenen Klever“ haben nichts anderes erwartet.

Bei ihrer Entscheidung, wen die Ratsmitglieder am 3. November 2021 zum kommunalen Wahlbeamten berufen, haben sie einen weiten Beurteilungsspielraum. Eine Auslese auch nach politischen Gesichtspunkten ist zulässig, aber nicht alternativlos.

Zweierlei steht fest: Zum einen wird die Rathaus-Spitze zu 100% in Männerhand bleiben, zum anderen wird der Beigeordneten-Posten für mindestens acht Jahre von einer Person besetzt, die den in Kleve offenbar erforderlichen politischen „Stallgeruch“ besitzt. Frisches Blut und Inspiration von außen sind leider nicht gewünscht. Das alles wirkt mutlos.

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Unterrichtung des Ausschusses über laufende Prüfungstätigkeiten (ABGELEHNT)

Abgelehnt haben CDU, Bündnis90/DIE GRÜNEN und SPD (FDP war nicht anwesend) am 06.09.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss folgenden Antrag:

Der Rat möge nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:

„Damit der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig Art und Umfang der Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamts zur Kenntnis nehmen und sich über die aktuelle Situation (Prüfungsschwerpunkte/personelle Auslastung) informieren kann, wird die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gebeten, ihn mindestens einmal jährlich über den Umfang und wesentliche Ergebnisse folgender Prüfungstätigkeiten zu informieren:

  • Visaprüfungen und dauernde Überwachung der Finanzbuchhaltung,
  • begleitende und abschließende Prüfung des Jahresabschlusses,
  • Prüfung von Vergaben inkl. der diesbezüglichen Beratungen,
  • andere Beratungen (auch im Vorfeld von Vergaben),
  • Sitzungsdienst (Arbeiten für den Rechnungsprüfungsausschuss, Kenntnisnahme der übrigen Sitzungsvorlagen, Teilnahme an Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse),
  • Fach- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Fachämtern,
  • Wahrnehmung von Aufgaben gem. § 104 Abs. 2 GO NRW,
  • Prüfungs- und Beratungstätigkeiten für externe Kunden gemäß § 3 Abs. 2 f) bis j) der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Kleve.

Falls vorhanden, sind dem Rechnungsprüfungsausschuss in saldierter, anonymisierter Form die zu Steuerungszwecken und interner Leistungsverrechnung erstellten Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter/innen des Fachbereichs mitzuteilen, soweit diesen Prüfbereiche und Prüftätigkeiten entnommen werden können.“

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