Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:
0401: Kulturveranstaltungen und -förderungen
- Die im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattgefundener Kulturveranstaltungen nicht getätigten Auszahlungen für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ in Höhe von 70.500 EUR werden gem. § 22 Abs. 1 GemHVO n Höhe von 35.250 EUR in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
- Im Haushalt 2021 wird der Ansatz für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ von 214.300 EUR um 35.250 EUR auf 249.300 EUR erhöht.
- Im Produkt 0401 stellt die Stadt Kleve einen „Corona Sonderfonds Kultur“ in Höhe von 35.250 EUR für Künstlerinnen und Künstler, Vertreterinnen und Vertreter der Klever Kulturszene und ihrer Einrichtungen zur Verfügung.
- Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen für Mittel aus diesem Sonderfonds sind vom Bürgermeister schnellstmöglich auszuarbeiten und dem Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung zur Beschlussfassung vorzulegen, gegebenenfalls im Rahmen einer Sondersitzung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Stadt Kleve diesbezügliche Regelung der Stadt Essen übernehmen könnte.
Begründung:
Laut Controllingbericht des Fachbereiches Schulen, Kultur und Sport für das 3. Quartal 2020 sind „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattfindender Kulturveranstaltungen um 70.500 EUR zu mindern.