Wirtschaftsförderung agiert ohne Abstimmung mit dem Rat
Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:
Der Beschlussverschlag der CDU-Fraktion sollte ergänzt werden um::
„3. gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kleve wird beschlossen, dass die Vergabe des Auftrags bzw. die Beauftragung eines Unternehmens oder privatwirtschaftlichen Dienstleisters durch WTM (Erarbeitung eines Konzepts, Realisierung, Bereitstellung und Betreuung einer Online-Plattform für den Einzelhandel) der vorherigen Freigabe durch Rat bzw. gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch den Haupt- und Finanzausschuss bedarf.
4. Planung und Durchführung mehrerer, in zeitlichem Abstand aufeinanderfolgender City-Events in der Nach-Lockdown-Phase sind mit dem Rat bzw. gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW mit dem Haupt- und Finanzausschuss abzustimmen.“
Begründung: