Kein Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt!
Gescheitert sind die Offenen Klever am 23.06.2021 im Rat mit ihrem Antrag, den nach der Kommunalwahl ins Leben gerufenen Ausschuss für Generationen und Gleichstellung mit Kompetenzen auszustatten. Nicht einmal Ziffer 1 des OK-Antrags, die das ausdrückliche Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt enthielt, war mehrheitsfähig. Das Nein der AfD war erwartet worden. Das geschlossene Nein der Bündnisgrünen überraschte. CDU, SPD und FDP schwiegen ebenfalls zum Antrag der OK, den sie gleichwohl ablehnten.
- Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
- Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
- Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
- entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
- Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.