AfD, CDU, FDP, Grüne und SPD einig im Nein:

Kein Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt!

Gescheitert sind die Offenen Klever am 23.06.2021 im Rat mit ihrem Antrag, den nach der Kommunalwahl ins Leben gerufenen Ausschuss für Generationen und Gleichstellung mit Kompetenzen auszustatten. Nicht einmal Ziffer 1 des OK-Antrags, die das ausdrückliche Bekenntnis zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt enthielt, war mehrheitsfähig. Das Nein der AfD war erwartet worden. Das geschlossene Nein der Bündnisgrünen überraschte. CDU, SPD und FDP schwiegen ebenfalls zum Antrag der OK, den sie gleichwohl ablehnten.

  1. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin unberührt.
  2. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung entscheidet über
    1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
    2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
  3. Der Ausschuss für Generationen und Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.

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Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote fördern!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss möge gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW anstelle des Rates beschließen:

„Zur Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten, die durch individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung pandemiebedingte Benachteiligungen reduzieren, übernimmt die Stadt für alle allgemeinbildenden Schulen in Kleve den Eigenanteil in Höhe von 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“

Begründung:
Die seit mehr als einem Jahr pandemiebedingte Schulsituation mit Distanz- und Wechselunterricht zeigt, dass Schülerinnen und Schüler erhebliche Lerndefizite aufgebaut haben und in vielen Fällen dringend sonderpädagogische Unterstützung brauchen, um diese schnellstmöglich abbauen zu können. Technische Möglichkeiten konnten und können keinen gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht bieten und den Lernverlust der Schülerinnen und Schüler nicht verhindern.

So entstandene pandemiebedingtente Lerndefizite müssen ausgeglichen werden, damit den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile für ihre Zukunftsplanungen entstehen.

Das Land gewährt hierfür allgemeinbildenden Schulen, Jahrgänge 1 bis 13, Zuwendungen für die Durchführung außerschulischer Angebote, um die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern bis zum 9. August 2022 zu ermöglichen. Gefördert werden auch Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischer Förderung.

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„Sportzentrum Bresserberg“: Gesamtkonzept der Vereine ohne Chance?

Schwarz-Grün ist nicht gesprächsbereit

Seit 2019 liegt ein von drei Vereinen (1. FC Kleve, VfL Merkur, Klever Tennisvereinigung Rot-Weiß), mit Unterstützung durch ein Architektenbüro, gemeinsam erarbeitetes Konzept zur Entwicklung eines „Sportzentrums Bresserberg“ vor. Es sieht vor, das Sportzentrum nicht allein für den Vereinssport zu öffnen, sondern auch den Klever Freizeitsport einzubinden.

Eckpunkte des Konzept der drei Sportvereine:

  • sechs Tennisplätze
  • vier Paddle-Courts
  • Skater- sowie Finnenbahn zum Joggen und Spazieren
  • Beachvolleyballanlage
  • Spielplätzen für Kinder
  • Gastronomie im Bresserberg
  • Gustav-Hoffmann-Stadion mit Tartanbahn (Rasenplatz für American Footballer vom VfL Merkur)
  • Dreifachturnhalle im Bereich an der Stadionstraße (anstelle der heutigen Umkleideräume )
  • Parkhaus (Dach für ein Reha-Sportzentrum)
  • Ausbau der Tribüne an der Welbershöhe (plus Umkleideräume)

Noch vor der Kommunalwahl 2020 konnte gemeinsame Konzept der Stadtverwaltung präsentiert werden. Es kam kein Nein aus dem Rathaus. Im Gegenteil: Die Vereine wurden gebeten, es präzisieren. Garniert wurde diese Bitte mit der Aussage, es stelle für die Stadt eine ernsthafte Option dar. Die Lokalpresse berichtete unter der Überschrift: „Positive Resonanz auf Bresserberg-Pläne“ (NRZ, 09.10.2020) 

Infos zum Konzept (Bitte anklicken!)

Zur Umsetzung dieses Konzepts müsste der Rat bestehende Beschlüsse zurücknehmen. Wesentliches Element der Vereinsplanung ist das Baugebiet „Hellingsbüschchen“. Dafür hat der Rat einen Bebauungsplan beschlossen. Im Vereinskonzept ist dieses Gebiet als Erweiterung für den Sportpark am Bresserberg vorgesehen. 

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Vom Kreis lernen, heißt: Gesundheit schützen!

Sitzungen während der Pandemie: Vorgaben der Landrätin übernehmen!

Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der OK, empfiehlt Kleves Bürgermeister, sich an der Landrätin, Frau Gorißen, ein Beispiel zu nehmen:

Die Landrätin hat, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf „Rückmeldungen“ aus dem Kreis der Fraktionen und Gruppen sowie nach Rücksprache mit der leitenden Amtsärztin des Kreises, entschieden, für die am 29. April 2021 geplante Sitzung des Kreistags „zwingend“ Vorgaben zu machen, die die „Offenen Klever“ sich auch für Sitzungen in Kleve wünschen.

Während bei Sitzungen in der Stadt Kleve „Selbsttests“ ausreichen, die niemand auch nur in Augenschein nimmt, besteht für Sitzungsteilnehmer/innen auf Kreisebene unter anderem „die Verpflichtung zur Vorlage eines tagesaktuellen negativen Coronaschnelltestes (Bürgertest) aus einem zugelassenen Testzentrum.“ Es ist offensichtlich, dass die Kreisverwaltung beabsichtigt, sich diese Nachweise zeigen zu lassen, denn die Landrätin hat angekündigt: „Kreistagsmitglieder, die der Verpflichtung (…) nicht nachkommen, werden abseits des Plenums, mit einem erhöhten Abstand, hinter Plexiglasscheiben separiert.“

Die Landrätin spricht darüber hinaus die Empfehlungen aus, „Sitzungen politischer Gremien sollten daher nur beim Vorliegen einer Notwendigkeit durchgeführt und ihre zeitliche Dauer so gering wie möglich gehalten werden.“ Die damit verbundene Bitte der Landrätin, „dies sowohl mit Blick auf Ihre Redebeiträge wie auch mit Blick auf die von Ihnen eingebrachten Anträge und deren mögliche Verweisung zum Zwecke der Vorberatung zu berücksichtigen“, können die „Offenen Klever“ sehr gut nachvollziehen.

Die OK haben nämlich dem Bürgermeister und den Fraktionen bereits am 16.12.2020 angeboten, „sich (…) auf einen möglichst schlanken Sitzungsablauf zu verständigen und Beschlüsse ggfs. auch ohne Aussprache zu fassen. Zu prüfen wäre auch, ob in der Fraktionsvorsitzenden-Konferenz, die als Videokonferenz durchgeführt werden müsste, ein Konsens über die TOP, zu denen es eine Aussprache geben sollte, erzielt werden könnte.“

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Gleichstellung braucht Kompetenzen und Rechte!

OK wollen Ausschuss aufwerten – Alternativer Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Kleve hat am 02.11.2021 den Ausschuss für Generationen und Gleichstellung neu installiert und gebildet. Ihm gehören 21 (!) Personen an. Was bis heute fehlt: die Regelung der Zuständigkeiten bzw. Kompetenzen dieses Gremiums. 

Der Bürgermeister hat jetzt eine Sitzungsvorlage dazu erstellt. In dieser ist klar und eindeutig zu lesen: Der Ausschuss ist ausschließlich beratend tätig. Er berät die Angelegenheiten des Rates vor. Entscheidungskompetenzen werden ihm nicht übertragen.“

Mit dieser Formulierung hat der Bürgermeister der Mehrheitsmeinung entsprochen, die – angeführt von CDU und den Grünen – am 20.01.2021 im Haupt- und Finanzausschuss folgendes beschlossen hatte:

„Der Ausschuss ist zuständig für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Interessen der Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Frauen und Männer. Ziel ist dabei, die Partizipation zu stärken, Interessen zu bündeln und zu einem gerechten Interessenausgleich zu führen.“

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OK fordern „Transparenzoffensive“!

Zwei Anträge für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.04.2021:

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption.

Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.

Hierzu haben die Offenen Klever einen Antrag vorgelegt:

Transparency Deutschland: Kleve soll Mitglied werden! (Bitte Link anklicken!)

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