Offene Klever (OK), SPD und FDP stellen hiermit den gemeinsamen Antrag an den Rat der Stadt Kleve den Bürgern, die im Ausschuss für Bürgeranträge einen Antrag gestellt haben während der Diskussion ihres eigenen Antrags das Rederecht zu erteilen.
Der Rat möge den Paragraphen §19 der Hauptsatzung, um den zu schaffenden Abschnitt 4 erweitern sowie den Titel des genannten Paragraphen wie folgt abändern:
Neufassung
§ 19 Fragerecht (Bürgerfragestunde) und Rederecht (Bürgerantrag) für Einwohner
[…]
(4) Im Ausschuss für Bürgeranträge erhält der/die antragsstellende(n) Bürger während der Behandlung des Antrages Rederecht. Bei mehreren Antragstellern werden von diesen zwei Sprecher benannt, die das Rederecht erhalten. Diese unterliegen bei der Ausübung dieses Rechts dem Paragraphen §12 (Rederecht) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kleve.
Aktuelle Fassung
§ 19 Fragerecht der Einwohner (Bürgerfragestunde)
[…]
(4) nicht belegt
Begründung:
Nach den jetzigen Bestimmungen der Hauptsatzung des Rates der Stadt Kleve sind die Bürger, die einen Antrag an den Ausschuss für Bürgeranträge gestellt haben, nur berechtigt ihren Antrag zu präsentieren. An der anschließenden Diskussion ist es ihnen untersagt teilzunehmen.
Jedoch ist zu beobachten, dass aus unterschiedlichsten Gründen eine Beteiligung der Bürger nötig wäre. So kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass ein Sachverhalt in der Präsentationsphase nur unzureichend verdeutlicht werden konnte. Eine Korrektur oder Präzisierung war den anwesenden Bürgern nicht möglich. Frust und Enttäuschung waren logische Konsequenz über die aktuelle Form der Beteiligung.
Aber auch den Ausschussmitgliedern ist es nach Satzung nicht möglich Fragen an die Antragssteller zu richten, da diese sich nicht äußern dürfen.
Der Ausschuss für Bürgeranträge bietet den Bürgern die in Kleve seltene Möglichkeit der direkten Teilhabe an politischen Prozessen in unserer Stadt. Anstatt diesen Weg unnötig zu verkomplizieren und den Antragsstellern Steine in den Weg zu legen, sollten wir der Initiative von Bürgern positiv begegnen. Dies bedingt das Einräumen eines Rederechts für die Antragssteller während der Behandlung ihres Antrages, um den Dialog zwischen BürgerInnen und PolitikerInnen zu stärken.
Hinweis:
Der Antrag wurde einstimmig in der Ratssitzung vom 09.09.2015 angenommen.