Rat kann umbesetzen – Stadt: Rechtlich kein Handlungsbedarf für Ausschuss-Neubesetzung
Nach Auskunft der Stadtverwaltung behalten die sachkundigen Bürger/innen der „Offenen Klever“ auch nach Auflösung der Ratsfraktion ihre Sitze in den Ausschüssen. Die aus vier ehemaligen OK-Ratsmitgliedern gegründete neue Ratsfraktion sei nicht der Rechtsnachfolger der Fraktion „Offene Klever“ (OK).
Legt ein sachkundige Bürgerin bzw. ein sachkundiger Bürgerin der früheren OK-Fraktion ihren/seinen Sitz nieder, dann bleibt er frei, da es die zur Nachbesetzung vorschlagsberechtigte Fraktion nicht mehr gibt. Eine Nachbesetzung wäre nur möglich bei Einigung zwischen allen Fraktionen und durch einen einstimmigen Ratsbeschluss.
Alternativ dazu kann der Rat mehrheitlich die Neubildung eines Ausschusses (bzw. mehrerer Ausschüsse) beschließen. In diesem Fall müssten die Fraktionen Besetzungsvorschläge vorlegen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt würde. Daraus ergäbe sich die Berechnung der Ausschuss-Sitze für jede Fraktion. Dieses Verfahren müsste für jeden Ausschuss, der umbesetzt werden soll, wiederholt werden.
Rechtlich verpflichtet zur Neubesetzung der Ausschüsse ist der Rat in diesem Fall nicht.