Sachkundige Bürger/innen der OK bleiben (noch) in Ausschüssen

Rat kann umbesetzen – Stadt: Rechtlich kein Handlungsbedarf für Ausschuss-Neubesetzung

Nach Auskunft der Stadtverwaltung behalten die sachkundigen Bürger/innen der „Offenen Klever“ auch nach Auflösung der Ratsfraktion ihre Sitze in den Ausschüssen. Die aus vier ehemaligen OK-Ratsmitgliedern gegründete neue Ratsfraktion sei nicht der Rechtsnachfolger der Fraktion „Offene Klever“ (OK). 

Legt ein sachkundige Bürgerin bzw. ein sachkundiger Bürgerin der früheren OK-Fraktion ihren/seinen Sitz nieder, dann bleibt er frei, da es die zur Nachbesetzung vorschlagsberechtigte Fraktion nicht mehr gibt. Eine Nachbesetzung wäre nur möglich bei Einigung zwischen allen Fraktionen und durch einen einstimmigen Ratsbeschluss.

Alternativ dazu kann der Rat mehrheitlich die Neubildung eines Ausschusses (bzw. mehrerer Ausschüsse) beschließen. In diesem Fall müssten die Fraktionen Besetzungsvorschläge vorlegen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt würde. Daraus ergäbe sich die Berechnung der Ausschuss-Sitze für jede Fraktion. Dieses Verfahren müsste für jeden Ausschuss, der umbesetzt werden soll, wiederholt werden.

Rechtlich verpflichtet zur Neubesetzung der Ausschüsse ist der Rat in diesem Fall nicht.

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Fakten zum Horrormärchen vom „Gesetzbruch“

Unter der Überschrift „Offene Klever: Wo Gesetzbruch zur Tugend wird“ verbreitet eine politische Splittergruppe das Märchen von „gesetzlich fragwürdigen Datenweitergaben durch ein Ratsmitglied oder einzelner sachkundiger Bürger“. Hierzu erklärt Max Knippert, sachkundiger Bürger der „Offenen Klever“:

Als angeblicher Beleg für dieses Horrorszenario wird auf eine Geldstrafe hingewiesen, die ich als sachkundiger Bürger bezahlt habe. Da es möglicherweise nicht allen Leser/innen sofort auffällt, dass eine Geldstrafe wohl kaum angemessen wäre, um einen „Gesetzbruch“ zu ahnden, möchte ich kurz die Fakten darlegen:

Die politisch Interessierten in Kleve werden den Austritt von vier Ratsmitgliedern aus den „Offenen Klevern“ plus Mandatsmitnahme längst zur Kenntnis genommen haben. Die Gründe dafür wurden von Ratsfrau Anne Fuchs unmissverständlich dargestellt: Es gab keine politischen Differenzen, sondern es ging um Machtanspruch und verletzte Eitelkeit.

Nun die Fakten zum Thema „Geldstrafe“:

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Wir sind weder Befehlsempfänger noch Stimmvieh!

Mitgliederversammlung missbilligt Fraktionsaustritte

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Offene Klever“ hat am 30.10.2018 unter anderem beschlossen:

Die „Offenen Klever“ (OK) tragen ihren Namen seit 1999 zu Recht und mit Stolz. Ihr bewährter politischer Grundsatz ist es, offen für alle Bürgerinnen und Bürger zu sein. Ihr Ziel ist es, die Klever Lokalpolitik transparenter und bürgernäher zu gestalten. Bei den „Offenen Klevern“ kann jeder mitreden und Ideen einbringen, um diese schöne Stadt zu einer Heimat für alle zu machen. Die OK sind nicht von Vorgaben einer Landes- oder Bundespartei abhängig. Wir sind zu „100% Kleve“.

Der Austritt von vier Ratsmitgliedern aus der Fraktion „Offene Klever“ unter Mitnahme ihres über den Wahlvorschlag der „OK“ errungenen Mandats ist politisch nicht begründbar. Ihm liegt keine politische Streitfrage zugrunde. Er wird deshalb ausdrücklich missbilligt.

Die Auflösung der Ratsfraktion der „Offenen Klever“ bedeutet jedoch nicht das Ende der „Offenen Klever“ in der Kommunalpolitik. Im Laufe der vorigen Jahre haben viele Engagierte den Weg zu den „Offenen Klevern“ gefunden. Sie tragen dazu bei, dass die Wählergemeinschaft lebendig bleibt.

Die Mitglieder der „OK“ sind weder Befehlsempfänger noch Stimmvieh. Wir lehnen „geschlossene Gesellschaften“ als undemokratisch ab. Wir folgen keiner Aufforderung zur bedingungslosen Loyalität mit einer „grauen Eminenz“. Wir verweigern uns einem Politikstil der Ausgrenzung, Austrittsdrohungen und Ultimaten.

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Ausschuss berät über „Großelterndienst“

Kein Rederecht für Antragstellerin?

Auf Initiative unserer sachkundigen Bürgerin Miriam Karow hatte die Fraktion der „Offenen Klever“ (OK) beantragt, zur Durchführung des sogenannten „Großelterndienstes“ eine Stelle einzurichten. Dieser Antrag steht an 14.11.2018 auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses. Als stellv. sachkundige Bürgerin im Jugendhilfeausschuss wird Frau Karow ihren Antrag aber nur dann begründen und vertreten können, wenn ein Ex-OK-Ratsmitglied der Sitzung fernbleibt. Damit ist wohl nicht zu rechnen.

„Großelterndienst“ wird definiert als die Vermittlung und Zurverfügungstellung von Freizeit von Senioren an junge Familien, wobei die betreffenden Senioren, Familien u.a. bei der Betreuung der Kinder zu bestimmten, untereinander vereinbarten Zeiten unterstützen und Hilfestellungen geben können. Somit nehmen die Senioren bei den teilnehmenden Familien einen festen Bezugsplatz ein und Entlasten so den Familienalltag.

Neben dem Entlasten von Familien, ist die Schaffung neuer Netzwerke innerhalb der Stadt unter den Mitbürgern und ebenso eine Initiierung eines verstärkten wechselseitiges „Füreinander-Sorge-tragen“ innerhalb der Nachbarschaft, Kernanliegen des vorliegenden Antrages.

Begründung
Die folgenden Ausführungen stellen den „Großelterndienst“ und dessen Vorteile vor.

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