Beschlussvorschlag zur heutigen Ratssitzung:
Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:
- Der Rat beschließt
a) den Wirtschaftsplan der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR für das Wirtschaftsjahr 2025;
b) den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve für das Wirtschaftsjahr 2025. - Der Rat der Stadt gibt den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Stellenplan an den Bürgermeister zur Überarbeitung zurück und beauftragt die Stadtverwaltung, zur Ratssitzung am 19.02.2025 einen überarbeiteten Entwurf der Haushaltssatzung und des Stellenplans vorzulegen.
Begründung:
Zu Ziffer 1:
Der Wirtschaftsplan der „Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR“ (USK) und der Wirtschaftsplan des „Gebäudemanagements der Stadt Kleve“ (GSK) für das Wirtschaftsjahr 2025 sind beschlussreif.
Zu Ziffer 2:
Die vorgelegte Haushaltssatzung ist nicht beschlussreif, weil:
- Leistungen des Landes aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, wie z. B. die Höhe der Schlüsselzuweisungen, noch nicht feststehen, sondern vom Landtag erst am 19. Dezember 2024 im Rahmen der 3. Lesung beschlossen werden.
- der Haushaltsentwurf auf mittlerweile überholten Orientierungsdaten (u.a. Prognose der Entwicklung der Steuereinnahmen) beruht;
- der Bürgermeister dem Rat zur Beschlussfassung über den Stellenplan 2025 wesentliche Informationen dazu vorenthalten hat:
- die Stellungnahme des Personalrates;
- die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten.
Fazit:
Auch ohne rechtskräftigen Haushaltsplan:
- können Erträge und Einzahlungen weiterhin uneingeschränkt erzielt werden.
- können Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung entstehen oder zur Weiterführung von notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind, geleistet werden.
- Rechtliche Verpflichtungen müssen hierbei bereits vor Beginn des Haushaltsjahres 2025 bestehen oder auf einem Gesetz beruhen (= alle pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel Bau von Kindergärten, Schülerbeförderung, Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen sowie Pflichtaufgaben, wie beispielsweise Erfüllung des Brandschutzes oder Leistungen der Sozialhilfe).
- Im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen zählen insbesondere die Fortsetzung von Baumaßnahmen sowie die Fortführung bestehender städtischen Einrichtungen wie Spiel- und Sportanlagen, Schulen sowie kulturelle Einrichtungen dazu.