Neues Kommunalwahlrecht beschlossen

Verfahren zur Sitzzuteilung benachteiligt „kleine“ Parteien

Während der Rat der Stadt Kleve sich am 3. Juli 2024 mit der Frage beschäftigte, wie groß Kleves Rat sein darf, ohne damit den städtischen Haushalt zu sprengen oder wie  klein er sein kann, ohne die Qualität der Ratsarbeit zu gefährden, brachten im Landtag die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen eine Änderung des Kommunalwahlrechts auf den Weg, die es in sich hat!

Die im Landtag von CDU, Grünen und SPD am 4. Juli 2024 in dritter Lesung beschlossenen Änderungen des Kommunalwahlrechts durch Einführung eines „Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich“, klingen technisch und bürokratisch; sie sollen laut CDU, SPD und Grüne angeblich „extreme Verzerrungen der Sitzzuteilung“ reduzieren.

Das bisher bei NRW-Kommunalwahlen übliche Verfahren hätte angeblich eher zugunsten kleiner Parteien und Wählergruppen gewirkt. Wer rechnerisch nur einen Anspruch auf einen halben Sitz hatte, profitierte von einer Aufrundung auf einen ganzen Sitz.

Seit einigen Jahren lässt sich beobachten, dass infolge der sinkenden Bindung an etablierte Parteien auch regelmäßig neue Parteien und Wählervereinigungen an dieser Willensbildung mitwirken und Mandate gewinnen. Auch sogenannten Kleinparteien kommt dabei eine Rolle zu, indem sie die unterschiedlichen Gruppierungen innerhalb der Gesellschaft repräsentieren und in das politische System integrieren.

Die Neuregelung lässt sich als Versuch deuten, es den größeren Parteien etwas leichter zu machen, in bunt zusammengesetzten Räten Mehrheiten und Bündnisse zu bilden. Wenn es eng wird, kann ein Ratssitz mehr oder weniger entscheidend sein.  

Die FDP-Landtagsfraktion hat ausrechnen lassen, dass allein die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht hätte, wenn das neue Wahlrecht bereits zur letzten Kommunalwahl 2020 eingeführt worden wäre. Auch bei SPD (84 Sitze mehr) und Grünen (51 Sitze) steht demnach ein Plus – bei FDP (minus 95) und Kleinparteien (minus 131) jedoch deutliche Verluste.

Die Änderungen erschweren es, ein Mandat zu bekommen und eine Fraktion zu bilden.

Es gilt, die kommunale Ebene zu stärken. Mit dem Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen wird sie deutlich geschwächt!

Verändertes Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger darf nicht mit Einschränkungen der demokratischen Willensbildung in Kommunalparlamenten beantwortet werden!

Das ist weder demokratisch noch gerecht.