Dachbegrünung fördern – nicht beschneiden!

OK-Antrag zum Haushaltsentwurf 2024

Die Aufwendungen für „Dachbegrünung Stadtgebiet“ in Höhe von 15.000 EUR werden um 35.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht.

Begründung:

„Begrünungen von Dachflächen tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele bei, da sie das lokale Klima verbessern und den Wasserrückhalt erhöhen. Durch die zusätzliche Verdunstungskühle reduzieren Gründächer Wärmeinseln, wodurch die Installation von Klimaanlagen vermieden werden kann. Im Winter werden Heizkosten durch die zusätzliche Isolationswirkung der Gründächer reduziert. Zudem werden auf begrünten Dächern Lebensräume für Fauna und Flora geschaffen.“  (Erläuterungen des Bürgermeisters zur Fortschreibung der Richtlinien der Stadt Kleve über die Gewährung von Zuwendungen zur Dachbegrünung im Stadtgebiet der Stadt Kleve“ (Drucksache 212/XI, S. 1)

Seit Oktober 2020 gelten Richtlinien der Stadt Kleve über die Gewährung von Zuwendungen zur Dachbegrünung im Stadtgebiet.

Dieses Programm wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen, wobei zunehmend auch Nachfragen zur Förderfähigkeit von Dachbegrünungen an/für An- und Umbauten an Bestandsgebäuden an die Stadt Kleve herangetragen werden.“ (Drucksache 212/XI, S. 2)

Zur Förderung der Dachbegrünung in Kleve waren im Haushaltsplan 2022 noch 50.000 EUR veranschlagt.

Mit dem Haushalt 2023 schlug der Bürgermeistere eine Halbierung der Mittel auf nur noch 25.000 EUR vor; der Rat beschloss das mehrheitlich mit der Zustimmung zum Haushalt 2023.

Im Haushaltsentwurf 2024 schlägt der Bürgermeister nun eine weitere Kürzung auf nur noch 15.000 EUR vor (S. 344).

Wenn der Rat dem Vorschlag des Bürgermeisters folgt, dann werden die Mittel zur Förderung der Dachbegrünung innerhalb von nur zwei Jahren um 70% (!) gekürzt.

Der vom Rat beschlossene Klimaschutzfahrplan der Stadt empfiehlt zum Handlungsfeld „Klimafreundliche Stadtentwicklung“ unter anderem die

„(…) Bewerbung der Vorteile der Bepflanzung von Flachdächern und Garagen (…). Für die Gründächer und -fassaden sollte Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen zu Anforderungen, Kosten und Vorteilen gemacht werden. Dabei sollte auch auf die Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Gründach und Photovoltaik eingegangen werden.“ (Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve, S. 101)

Wenn man an die für 2024 vorgesehenen 15.000 EUR als Maßstab den Höchstsatz der Förderrichtlinie (2.000 EUR) anlegt, dann wird deutlich, dass die Stadt immer weniger Dachbegrünungen anregt und finanziell unterstützt!

Mit der Erhöhung der Mittel für Dachbegrünung auf das Niveau des Jahres 2022 könnte der Rat auch einen Beitrag dazu leisten, der Absicht der Stadtverwaltung zu entsprechen, Projekte umzusetzen oder anzuregen, „die eine hohe Außenwirkung entfalten.“ (Haushaltsentwurf 2024, S. 11)

Deckungsvorschlag: Kürzung bei Organisationsuntersuchungen (70.000 EUR) im Produkt 0111 um 13.000 EUR auf den Haushaltsansatz 2023 (57.400 EUR); Kürzung bei Aufwendungen für externe Beratung und Prüfungsleistungen (60.000 EUR) im Produkt 0107 um 22.000 EUR infolge Prüfung der Jahresabschlüsse ab 2023 durch des Rechnungsprüfungsamt (siehe: Drucksache 727/XI, S. 2).