Solarstrom: Förderrichtlinie hat sich bewährt

OK wollen sozialpolitische Staffelung der Fördersumme

Die von der Stadtverwaltung als erforderlich angesehenen Änderungen der Förderrichtlinie für sogenannte Balkon-Solaranlagen ist im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz kontrovers diskutiert worden.

Die Beschränkung des förderberechtigten Personenkreises auf Mietende stieß ebenso auf Widerspruch wie die Aussage der Stadt, potenzielle Betrugsfälle machten die vorgeschlagene „Fortschreibung“ der Richtlinie erforderlich.

Ein Beschluss in der Sache ist nicht erfolgt.

Hierzu haben die Offenen Klever jetzt einen Antrag mit Eckpunkten vorgelegt, die in Richtlinie aufgenommen werden sollen:

Der förderfähige Personenkreis soll auf alle ausgedehnt werden, die zur Miete, zur Pacht oder als Eigentümer in einer Wohnung oder in einem Haus leben.

Die Offenen Klever schlagen vor, in die Förderung eine sozialpolitische Staffelung aufzunehmen:

Während der Standardfördersatz 30 % der Anschaffungskosten der Solaranlage und maximal 300 EUR beträgt, soll ein deutlich höherer Fördersatz Einwohnerinnen und Einwohnern zustehen, die finanziell weniger Spielraum haben und deshalb beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld oder BaföG beziehen. Dieser Personenkreis erhält eine Förderung von 70 % der Anschaffungskosten, wobei der Förderhöchstsatz hier auf 600 EUR festgelegt wird.

Die Förderrichtlinie soll, soweit dieses möglich und rechtlich vertretbar ist, dem Anspruch auf „Einfache Sprache“ gerecht werden. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind in einem Informationsblatt in verständlicher Weise zu erläutern.

Der Antrag soll auch per Online-Formular eingereicht werden können. Darüber hinaus soll ein PDF-Formular zur Verfügung gestellt werden, das der Stadtverwaltung postalisch oder per E-Mail übermittelt werden kann.

Die Offenen Klever haben beantragt, ihren Vorschlag am 8. Februar im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 15. Februar 2023 im Rat auf die Tagesordnung zu setzen.

Hier geht’s zum Antrag (Bitte anklicken!)