Der Bürgermeister hat in seiner Antwort auf meine Anfrage vom 04.10.2022 mitgeteilt, dass beim Gebäudemanagement der Stadt Kleve bis zum 3. Quartal 2022 keine Kassenkredite aufgenommen worden sind: • Aus welchem Grund und mit welcher Absicht hatten Bürgermeister und Stadtkämmerer mit dem Nachtragshaushalt 2022 vorgeschlagen, in einem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Kleve den Gesamtbetrag der zulässigen Kassenkredite um 33%, auf 15 Mio. EUR, zu erhöhen?
Der Liste „Voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsaufwendungen“ ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung beim Produkt 0302 die Gesamtkosten der Sanierung der GGS „An den Linden“ und des Neubaus der Turnhalle mit Außenanlagen 60 Jahre abschreibt, während die Kosten für die Sanierung der GS „Willibrord-Schule“ in Kellen 80 Jahre abgeschrieben werden: • Welche tatsächlichen örtlichen Verhältnisse haben die Stadtverwaltung veranlasst, die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer in dieser Weise vorzunehmen?
Der Antwort des Bürgermeisters ist zu entnehmen, dass die Projekte „Sanierung Lehrschwimmbecken und Turnhalle Marienschule Materborn“, „Sanierung Turnhalle Willibrord Grundschule Kellen“ und „Errichtung eines Multifunktionsgebäudes am Sportzentrum Unterstadt“ bei der voraussichtlichen Entwicklung der Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen bisher nicht berücksichtigt werden konnten: • Auf welcher Datengrundlage sind die jeweiligen Projektgesamtkosten, die in den Drucksachen 495/XI, 496/XI und 497/XI enthalten sind, veranschlagt worden? Sind dabei Folgekosten geschätzt worden? • Welchen Abschreibungs- und Zinsaufwand würden diese Projekte, nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadtverwaltung, im Finanzplanungszeitraum 2023ff. auslösen? • Welche Nutzungsdauer wird diesen Projekten zugrunde gelegt?
Die Antwort der Stadtverwaltung, wonach beim Gebäudemanagement mit einer Erhöhung im Bereich des Instandhaltungs- und Wartungsaufwands zu rechnen sei, veranlasst mich zu folgenden Fragen: • Beabsichtigt die Stadtverwaltung den Instandhaltungs- und Wartungsaufwand global zu erhöhen oder nur projektbezogen? • Welcher Richtwert wird der Erhöhung zugrunde gelegt (Anschaffungs- und Herstellungskosten?
Ist es zulässig, aus der Antwort des Bürgermeisters, die „konkrete Ausgestaltung der Urteile“ des Bundesverwaltungsgerichts bleibe „abzuwarten“ zu folgern, dass die Stadtverwaltung an der Veranschlagung von Erträgen bzw. Mehrerträgen aus einer Wettbürosteuer festhält?
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