Windkraft-Nutzung in Kleve sorgfältig planen!

Flächennutzungsplan-Entwurf enthält Regelungslücke

Der Rat hat am 22.06.2022 – gegen die Stimmen der Fraktion Offene Klever – die erneute Offenlage eines Flächennutzungsplanentwurfs ohne Flächen für Windkraftanlagen beschlossen.

Das bedeutet – nach Aussage des Bürgermeisters in der Sitzungsvorlage -, dass „(…) zunächst keine planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet möglich ist. (…) das gesamte Stadtgebiet ist für einzelne Windenergieanlagen freigegeben.“ (Drucksache 414/XI., S. 3)

Dieser bewusst herbeigeführte Verzicht, den Bau von Windkraftanlagen in Kleve zu steuern und sorgfältig zu planen, fand die Zustimmung aller Fraktionen, wenn auch beim einen oder anderen Ratsmitglied „mit Bauschmerzen“ – mit Ausnahme der Offenen Klever!

Es gab und gibt nämlich eine Alternative zum Abwarten, Vertagen und punktuellen Nachbessern:

Will die Stadt eine Steuerungsmöglichkeit haben, dann kann ein gesondertes Verfahren für einen „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ eingeleitet werden.

CDU, die Grünen, SPD, FDP und AfD sind dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt, den lückenhaften Flächennutzungsplanentwurf zu beschließen und sich um Windenergie dann zu kümmern, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen gefestigt haben. Diese Rahmenbedingungen sind längst bekannt.

Das von Bundestag und Bundesrat am 07./8. Juli 2022 beschlossene „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ („Wind-an-Land-Gesetz“) beschleunigt von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen. Es verbindet unter anderem eine Ausweitung der Flächen mit gesetzlich verpflichtenden Zielvorgaben.

Dazu wird im Bundesnaturschutzgesetz der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. So dürfen künftig auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.

Im „Zukunftsvertrag“ von CDU/Grünen als Grundlage der neuen Landesregierung ist vereinbart worden, bei der Windkraft die Planungen zu beschleunigen und Mindestabstandsregeln zu streichen bzw. abzuschaffen

Die Offenen Klever haben deshalb beantragt, durch Definition von Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung Gebiete von Windkraftwerken freizuhalten. Das geht mit einem Teil-Flächennutzungsplan „Windkraft“. Außerhalb der ausgewiesenen Flächen wären Windkraftanlagen dann unzulässig.

Ihr umfassend begründeter Antrag (siehe unten) soll am 11. August 2022 im Ausschuss für Klima, Umwelt- und Naturschutz auf der Tagesordnung stehen.

Antrag zur Windkraftnutzung in Kleve