Anfrage an den Bürgermeister
Die „NATURWERK Kraftwerk Kleve GmbH“ – Tochtergesellschaft der „WINDWERK – Planung & Beratung UG (haftungsbeschränkt) mit einem Gesellschafter aus Kleve – beantragt gemäß § 4 BImSchG die Erteilung einer Genehmigung für zwei Windenergieanlagen. Es handelt sich um Anlagen mit einer Gesamthöhe von 247,50 Metern.
Beide Anlagen sollen auf dem Flurstück Gemarkung Reichswalde, Flur 7, errichtet und betrieben werden.
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist in diesem Fall nach § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) der Kreis.
Der Kreis hat hierzu mit „Öffentlicher Bekanntmachung“ vom 24. März 2022 das „Genehmigungsverfahren (…) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Stadt Kleve“ eingeleitet. Einwendungen gegen dieses Vorhaben können bis einschließlich 7. Juni 2022 erhoben werden.
Der „Rheinischen Post“, Lokalausgabe Kleve, vom 11. Mai 2022, ist unter anderem zu entnehmen:
„Die Stadt Kleve unterstützt das Vorhaben. ‚Die Gespräche mit der Stadtspitze waren stets positiv (…)‘, sagt Unternehmensgründer Sahin. Während Ex-Bürgermeisterin Sonja Northing zurückhaltender gewesen sei, befürworte Nachfolger Wolfgang Gebing das Projekt ohne Vorbehalte.“
Wir fragen den Bürgermeister und bitten um schriftliche Beantwortung:
- Seit wann ist die von Herrn Sahin als „Stadtspitze“ bezeichnete Person mit dem Geschäftsführer der „Naturwerk Windenergie“ im Gespräch?
- Trifft die Herrn Sahin zugeschriebene Feststellung zu, dass der Bürgermeister das Projekt „ohne Vorbehalte“ befürwortet? Wenn ja: Wann und mit wem hat der Bürgermeister seine diesbezügliche Stellungnahme abgestimmt?
- Teilt der Bürgermeister unsere Auffassung, dass eine Stellungnahme der „Stadtspitze“ in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dem Rat zur Vorberatung und Beschlussfassung hätte vorgelegt werden sollen?
- Ist die Stadt Kleve als von dem Vorhaben betroffene Gemeinden vom Kreis über das Vorhaben informiert und ihr dabei der UVP-Bericht vorgelegt worden (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, § 17 „Beteiligung anderer Behörden“)? Wenn ja: Wann? Welche Stellungnahme hat die Stadt abgegeben?