Offene Klever beantragen Akteneinsicht
Nach der Mitteilung des Beigeordneten Rauer in der Ratssitzung am 30.03.2022 und nach Lektüre von Presseartikeln, in denen berichtet worden ist, die Stadt habe „keine Handhabe“ gegen das Vorhaben, dort 29 Wohneinheiten und eine Tiefgarage für 33 Pkw zu errichten, möchte die Fraktion „Offene Klever“ sich einen Überblick über die verwaltungsinternen Aktivitäten im Zusammenhang mit der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich eingeklagten Baugenehmigung Verfahren verschaffen.
Dem Bürgermeister ist heute mit einem Schreiben des Verlangen nach Akteneinsicht mitgeteilt worden. Unter Berufung auf § 55 der Gemeindeordnung NRW, der die Überschrift „Kontrolle der Verwaltung“ trägt, hat die Fraktion ein Ratsmitglied benannt, dem Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung gewährt werden soll.