Vor Tische las man es noch anders…
Nachdem die Grünen, die SPD und die FDP diesen OK-Antrag am 28.10.2021 unterstützt hatten (die CDU hatte Beratungsbedarf angemeldet), war davon in der Ratssitzung am 15.12.2021 nichts mehr zu sehen.
„Der Rat der Stadt Kleve folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts – enthalten im Zusatzbericht
über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der übrigen Haushaltswirtschaft zum Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Stadt Kleve zum 31.12.2020 – und beauftragt den
Bürgermeister, dem Rat den Erlass einer städtischen Anlagenrichtlinie zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Nicht nur aus aktuellem Anlass („Greensill“-Insolvenz“), sondern insbesondere vor dem Hintergrund eines
Erlasses des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales aus dem Jahre 2012, der folgende
Empfehlungen enthält –
„Der örtliche Rahmen für die Anlage von Kapital, das nicht zur Sicherung der Liquidität und zur
Zahlungsabwicklung benötigt wird, muss eigenverantwortlich abgegrenzt und festgelegt werden. Er soll
auf örtlichen Anlagezielen und Anlagegrundsätzen sowie einer Gesamtschau der Liquiditätsplanung unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
aufbauen. Der Anlagerahmen ist unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse eigenverantwortlich
auszugestalten.“
(…)
Aus Gründen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufprozesses bei der Anlage von Kapital
wird der Erlass einer örtlichen Anlagerichtlinie empfohlen. In der können unter Berücksichtigung der
örtlichen Bedürfnisse u.a. auch Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse festgelegt werden.“
– sollte der Rat der Anregung seines Rechnungsprüfungsamts folgen und den Bürgermeister
beauftragen, den Entwurf einer städtischen Anlagenrichtlinie mit Anlagezielen und Anlagegrundsätzen
vorzulegen