OK-Vorschlag im Haupt- und Finanzausschusses beschlossen:
Gegen 1 Nein-Stimme (AfD) hat der Haupt- und Finanzausschuss am 28.04.2021 anstelle des Rates beschossen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
a) inwieweit bei planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Möglichkeit dem Vertragspartner eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung als Verpflichtung im Kaufvertrag auferlegt werden kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob andere Maßnahmen (z.B. Errichtung von Photovoltaikanlagen) dieser entgegenstehen. Ferner ist auch festzulegen, wie die Verpflichtung konkret ausgestaltet wird und damit überprüfbar und justitiabel ist.
b) ob die allgemeine Standardformulierung in Bebauungsplänen, wonach Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15° zu begrünen seien, auf eine Dachneigung bis ca. 25° ausgeweitet werden kann, da auch hier eine flächendeckende Begrünung noch ohne erheblichen Mehraufwand erreicht werden könnte.