Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2021 (an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen):
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, bei „Transparency Deutschland“ e.V zu beantragen, dass die Stadt Kleve als korporatives Mitglied aufgenommen wird.“
Begründung:
Nachhaltiges Engagement gegen Korruption sollte auch in Kleve selbstverständlich sein. Es eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. „Transparency Deutschland“ bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. Das bedeutet, dass gemeinsam mit anderen Akteuren Bündnisse gegen Korruption geschlossen werden sollen. Solche Bündnispartner können auch Kommunen sein.
Deshalb bietet „Transparency Deutschland“ solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an. Kommunen werden dann als Korporatives Mitglied in „Transparency Deutschland“ akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten lässt. Momentan befinden sich bereits sieben deutsche Kommunen unter den korporativen Mitgliedern von „Transparency Deutschland“. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 1.250 EUR.
- Warum bietet „Transparency Deutschland“ Kommunen die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an?
Durch eine Korporative Mitgliedschaft bei „Transparency Deutschland“ werden die Sensibilität und das „Know-how“ der kommunalen Mandatsträger, der Verwaltung und der Öffentlichkeit für die Gefahren von Korruption erhöht. Gleichzeitig werden Informationen und Erfahrungen bei der Anwendung von Instrumenten zur Korruptionsprävention auf kommunaler Ebene verbreitet. Dies ist sowohl im Interesse der Kommunen als auch im Interesse von „Transparency Deutschland“.
Eine Korporative Mitgliedschaft von Kommunen in „Transparency Deutschland“ ist allerdings an ein klares Bekenntnis der Kommune zur Bekämpfung von Korruption und die Erfüllung gewisser Mindeststandards zur Korruptionsprävention gebunden.
- Welche Vorteile haben Kommunen von einer Korporativen Mitgliedschaft bei „Transparency Deutschland“?
Die Korporative Mitgliedschaft in „Transparency Deutschland“ ist für die Stadt mit folgenden Vorteilen verbunden:
- Regelmäßige Grundlageninformation zu nationalem und internationalem Wissen zur Korruptionsproblematik, z.B. „Corruption Perceptions Index“ (CPI), „Bribe Payers Index“ (BPI), Lagebild Korruption des BKA, etc.
- Regelmäßige Informationen über den „Stand der Diskussion“ zur Korruptionsproblematik in Bund, Ländern und Kommunen sowie verwandten Themen (z.B. Informationsfreiheit, relevante Gerichtsurteile, einzelne Korruptionsfälle, etc.).
- Regelmäßige Information über Fachveranstaltungen und -publikationen.
- Zugang zu einem Netzwerk und Erfahrungsaustausch mit Fachleuten und „Gleichgesinnten“ zu Erfahrungen bei der Umsetzung von Maßnahmen der Korruptionsprävention (z.B. in den Bereichen Ehrenkodex, Risikoanalyse, Vergabewesen, Privatisierung, Mitarbeiterschulung, etc.).
- Möglichkeit der Mitarbeit in Regional- und Facharbeitsgruppen, z.B. der AG Kommunen, sowie Zugang zum Extranet der AG und anderer relevanter AGs (z.B. Politik, Vergabewesen, Integritätspakt, etc.).
- „Imagegewinn“ als Bündnispartner im Engagement gegen Korruption.
- Was erwartet „Transparency Deutschland“ von kommunalen Korporativen Mitgliedern?
Von den kommunalen Korporativen Mitgliedern wird seitens „Transparency Deutschland“ erwartet:
- Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung zu den unten genannten Anforderungen als formale Voraussetzung für eine Korporative Mitgliedschaft.
- Ein klares Bekenntnis der Kommune, dass sie Korruption in jeder Form ablehnt und korruptives Verhalten weder bei politischen Entscheidungsträgern und -trägerinnen noch in der Verwaltung dulden wird.
- Vorhandensein von Schulungen für die Mitarbeiter/innen und einer verbindlichen Verhaltensnorm für alle Beschäftigten, nach der Bestechung und andere Formen der Korruption weder eingesetzt noch toleriert werden.
- Vorhandensein oder Bereitschaft, mittelfristig einen Verhaltenskodex für politische Entscheidungsträger/innen einzuführen, der eine Verpflichtung gegen Korruption enthält.
- Engagement für Korruptionsprävention in den kommunalen Interessenverbänden.
- Bereitschaft zum Erfahrungsaustausch zu Themen der Korruptionsprävention mit anderen Kommunen und mit „Transparency Deutschland“.
- Wie kann eine Kommune Korporatives Mitglied bei „Transparency Deutschland“ werden?
Die Korporative Mitgliedschaft in „Transparency Deutschland“ kann durch jede Kommune beantragt werden. Der Entscheidung geht ein ausführliches Gespräch zwischen Vertretern der Kommunen und von „Transparency Deutschland“ voraus. Dabei erhält „Transparency Deutschland“ die Gelegenheit, das Präventionskonzept der Kommune kennen zu lernen, die Verpflichtungserklärung für kommunale Mitglieder zu erläutern und beides miteinander abzugleichen. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand von „Transparency Deutschland“.
- Was passiert, wenn in der Mitgliedskommune ein Korruptionsfall auftritt?
Verpflichtungen aus Korporativen Mitgliedschaften wirken nicht nur zwischen Kommune und „Transparency Deutschland“. Beide Partner müssen auch den Erwartungen gerecht werden, die sich aus der Öffentlichkeit dieser Mitgliedschaft im Verhältnis zwischen Geschäftspartnerinnen und -partnern, Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie der Zivilgesellschaft ergeben.
Werden Korruptionsvorwürfe gegen Repräsentanten, Mitarbeiter/innen oder Beauftragte der Mitgliedskommune bekannt, ist diese verpflichtet, „Transparency Deutschland“ über den Vorgang zu informieren. Ziel der Information ist es, dem Vorstand von „Transparency Deutschland“ eine Entscheidung über Fortsetzung, Ruhen oder Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. Wenn Anhaltspunkte bestehen, dass das Mitglied durch sein Verhalten die Interessen des Vereins verletzt haben könnte, kann „Transparency Deutschland“ die Mitgliedschaft ruhen lassen. Auch der Ausschluss von Mitgliedern ist möglich, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen von „Transparency Deutschland“ verletzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve folgt dem Antrag der Fraktion Offene Klever am 09.06.2021 einstimmig bei einer Enthaltung und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des § 60 Abs. 2 GO NRW zu prüfen, ob die Stadt Kleve als korporatives Mitglied bei „Transparency Deutschland“ e.V. aufgenommen werden kann.