1.000 EUR mehr für den Denkmalschutz (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021: 1001: Denkmalschutz und Denkmalpflege / Denkmalliste

  1. Die Aufwendungen für die sukzessive Bearbeitung der Denkmalliste werden von 1.000 EUR um 1.000 EUR auf 2.000 EUR erhöht.
  2. Dieser Ansatz wird bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums als Sockelbetrag fortgeschrieben.

Begründung:

Die Prüfung und etwaige Unterschutzstellung der derzeit 188 (Boden-)Denkmäler würde bei maximal 10 Unterschutzstellungsverfahren pro Jahr (siehe: Leistungsgrunddaten, S. 291) 18,8 Jahre in Anspruch nehmen.

Diese Zeitspanne kann Unklarheiten bei Gebäudebesitzern und Bauwilligen hervorrufen. Sie muss verkürzt werden.

Die schnellere Bearbeitung der Liste, die als Folge zusätzlicher Personalkapazität nun möglich sein sollte, könnte auch Klagen gegen Unterschutzstellung vorbeugen.