Einrichtung eines Runden Tisches „Corona-Hilfe“

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 60 Absatz 2 GO NW

Der Rat – der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates der Stadt Kleve – möge beschließen:

„Der Rat/Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Einrichtung eines „Runden Tisches ‚Corona-Hilfe“ mit folgenden Vorgaben:

  1. Inhalt und Aufgaben:

Der Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung

  • berichtet über die aktuellen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen auf die Stadt Kleve;
  • informiert über bereits ergriffene sowie über geplante Maßnahmen zur Unterstützung der durch die Corona-Krise besonders Betroffenen;
  • erarbeitet gemeinsam mit dem „Runden Tisch“ Vorschläge zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf Menschen und Unternehmen, die davon besonders betroffen sind.
  1. Zusammensetzung:
  • Vertreter/innen der Stadt (Bürgermeister, 1. Beigeordneter, Fachbereichsleitungen, sofern thematisch involviert)
  • Vertreter/in der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“;
  • Vertreter/innen der im Rat der Stadt Klever vertretenen Fraktionen;
  • (themenbezogen) Vertreter/innen der in Kleve besonders betroffenen Branchen/Bereiche, wie z.B.
    • Einzelhandel, „kleine Dienstleister“ und Handwerk
    • Gastronomie
    • Solo-Selbstständige
    • Kinder und Familien
    • Sozial- und Wohlfahrtsverbände
    • Kultur- und Kunstschaffende
    • Vereine (Aufzählung ist nicht abschließend).
  1. Organisatorisches:

Die Treffen finden grundsätzlich online statt. Das erste Treffen soll spätestens in der zweiten Woche nach der Beschlussfassung stattfinden. Bei diesem Treffen soll die weitere Termin- und Zeitplanung festgelegt werden.

  1. Information:

In die Tagesordnung jeder Sitzung des Rates/Haupt- und Finanzausschusses wird während der Dauer der landesweiten Pandemie ein Tagesordnungspunkt „Corona in Kleve“ aufgenommen, in dem unter anderem über Arbeit und Ergebnisse des „Runden Tisches Corona-Hilfe“ berichtet wird.“

Begründung:

Um insbesondere Klever Kleinbetriebe, Einzelunternehmer und Selbstständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, auch von Seiten der Stadt schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, sollten sich Vertreter aller Ratsfraktionen gemeinsam mit der Stadt und ggf. externen Fachleuten bzw. Betroffenen an einen Tisch setzen, um intensiv zu überlegen, welche Hilfsleistungen — jeglicher Art — die Stadt anbieten kann und sollte. Hierzu sollte möglichst schnell ein Runder Tisch „Corona-Hilfe“ ins Leben gerufen werden.

Die Bewältigung der Corona-Krise ist auch in Kleve eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die aktuelle Wucht und die zu erwartenden Auswirkungen der Krise machen es notwendig, dass neben der Stadtverwaltung auch die gewählten Ratsmitglieder Verantwortung übernehmen und gemeinsam nach sinnvollen, kreativen und mutigen Lösungen gesucht wird, wie wir die wirtschaftlichen Strukturen unserer Stadt erhalten und schützen können.

Hierzu ist die Errichtung eines Runden Tisches erforderlich, zu dem auch externe Fachleute und Betroffene eingeladen werden sollten.

Corona-Hilfen müssen sich auch in Kleve als kommunales Handlungsfeld etablieren. Es ist höchste Zeit, die Hilfe zu verstetigen und zu konkretisieren. Mit dem „Runden Tisch Corona-Hilfe“ soll ein informelles Organ geschaffen werden, das Möglichkeiten auslotet. Es geht nicht um ein Wunschkonzert, sondern um das ehrliche Bemühen um pragmatische Lösungen.

Zum rechtlichen Rahmen:

Die Bildung anderer Gremien, die keine Ausschüsse im Sinne des § 57 ff Gemeindeordnung sind (z.B. Unterausschüsse, Beiräte, Kommissionen, u.Ä.) ist in der GO nicht vorgesehen. Dennoch sind sie deswegen nicht unzulässig. Beispielsweise eröffnet § 27 a GO explizit die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen zu bilden.

Der „Runde Tisch Corona-Hilfe“ ist kein Ausschuss und unterliegt daher nicht den formalen Vorgaben, die die GO hinsichtlich Zusammensetzung, Ladung, Verfahren usw. für Ausschüsse vorsieht. Das bedeutet unter anderem:

  • In der Zusammensetzung ist der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss frei, insbesondere entfällt das Gebot der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung im Rat.
  • Es gibt keine Regelungen für die Bestimmung des Vorsitzes (Zugreifverfahren)
  • Regelungen der Geschäftsordnung zu Tagesordnung, Ladungsfrist, Beifügen von Sitzungsvorlagen etc. finden keine Anwendung
  • Es bedeutet auch, dass es keine Rechtsgrundlage für die Zahlung eines Sitzungsgeldes gibt (§ 46 GO: Sitzungsgeld nur für Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen)

Gleichwohl ist es ein rechtlich zulässiges Gremium.