Kein Rederecht für Antragstellerin?
Auf Initiative unserer sachkundigen Bürgerin Miriam Karow hatte die Fraktion der „Offenen Klever“ (OK) beantragt, zur Durchführung des sogenannten „Großelterndienstes“ eine Stelle einzurichten. Dieser Antrag steht an 14.11.2018 auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses. Als stellv. sachkundige Bürgerin im Jugendhilfeausschuss wird Frau Karow ihren Antrag aber nur dann begründen und vertreten können, wenn ein Ex-OK-Ratsmitglied der Sitzung fernbleibt. Damit ist wohl nicht zu rechnen.
„Großelterndienst“ wird definiert als die Vermittlung und Zurverfügungstellung von Freizeit von Senioren an junge Familien, wobei die betreffenden Senioren, Familien u.a. bei der Betreuung der Kinder zu bestimmten, untereinander vereinbarten Zeiten unterstützen und Hilfestellungen geben können. Somit nehmen die Senioren bei den teilnehmenden Familien einen festen Bezugsplatz ein und Entlasten so den Familienalltag.
Neben dem Entlasten von Familien, ist die Schaffung neuer Netzwerke innerhalb der Stadt unter den Mitbürgern und ebenso eine Initiierung eines verstärkten wechselseitiges „Füreinander-Sorge-tragen“ innerhalb der Nachbarschaft, Kernanliegen des vorliegenden Antrages.
Begründung
Die folgenden Ausführungen stellen den „Großelterndienst“ und dessen Vorteile vor.
1. Definition „Großelterndienst“
„Großelterndienst“ wird definiert als die Vermittlung und Zurverfügungstellung von Freizeit von Senioren an junge Familien, wobei die betreffenden Senioren, Familien u.a. bei der Betreuung der Kinder zu bestimmten, untereinander vereinbarten Zeiten unterstützen und Hilfestellungen geben können. Somit nehmen die Senioren bei den teilnehmenden Familien einen festen Bezugsplatz ein und Entlasten so den Familienalltag. Vor dem Hintergrund steigender Vereinsamung im Alter bietet sich für Senioren das Angebot weiterhin Teil einer familiären Gemeinschaft zu sein.
2. Hintergrund und Ziele des „Großelterndienstes“
Großelterndienste sind in vielen verschiedenen Variationen deutschlandweit vertreten und werden oft im Kontext von Mehrgenerationenprojekten initiiert. Wenn es in Städten um die Stärkung lokaler Netzwerke geht, sind diese Generationenprojekte oft ein beliebter Baustein. Zusätzlich kann auch eine Stärkung spezieller Quartiere erfolgen.
Im Zuge des demographischen Wandels (immer mehr gesunde, aktive Senioren und immer weniger Kinder/Aufbruch von traditionellen Familienstrukturen) dient die Idee des „Großelterndienstes“ dem Dialog zwischen den Generationen.
Eltern müssen immer häufiger ihren Wohnsitz nach dem Arbeitsplatz ausrichten, sodass der Kontakt zu den natürlichen Großeltern oft in der Häufigkeit und Intensität nachlässt. Zudem kommt immer wieder das Thema „Einsamkeit“ auf, wenn es um Senioren geht, da die Familien mitunter weit verstreut leben oder es keine Angehörigen (mehr) gibt.
Mit dem Angebot des „Großelterndienstes“ wird das Ziel verfolgt, dass eine „lebendige Nachbarschaft“ entsteht.
Der Dienst bietet die Möglichkeit, neue Netzwerke zu schaffen und ein wechselseitiges „Füreinander-Sorge-tragen“ innerhalb der Nachbarschaft/Gemeinde zu unterstützen. Während der Begegnung zwischen Alt und Jung kommt es zudem zu neuem Erfahrungswissen und die Kompetenzen der verschiedenen Generationen werden wechselseitig nutzbar; konkret heißt dies Wissen, verschiedene Werteorientierungen und Haltungen können erfahren und weitergegeben werden. Alt sowie Jung können dabei mögliche Vorurteile abbauen und neue Erfahrungen sammeln. Ein persönliches Engagement für die Gemeinschaft bringt Informationen, Mitgestaltungsmöglichkeiten, stellt neue Kontakte, Freundschaften her, fördert die Selbstentfaltung und bringt Lebenszufriedenheit mit sich.
3. Wie ist der „Großelterndienst“ aufgebaut?
Der „Großelterndienst“ soll kein Ersatz für die professionelle Kinderbetreuung sein und findet demnach hauptsächlich zu den Randzeiten dieser Betreuungsform statt. Der zeitliche Rahmen wird auf Basis des freiwilligen Engagements individuell zwischen den Großeltern und Familien bestimmt und richtet sich vor allem nach den Möglichkeiten des Großelternteils. Im Sinne des generationenübergreifenden Ansatzes ist es jedoch ein „Ersatz“ für nicht mehr erfassbare/gelebte Familienstrukturen/-zusammenhänge und hat den Nebeneffekt, dass eine zeitliche Entlastung seitens der Eltern durch die „Wunschgroßeltern“ entsteht, wie auch bei einer Kinderbetreuung durch die leiblichen Großeltern.
Was innerhalb der „Großelternzeit“ geschieht ist variabel und individuell. Die Idee ist, dass die Kinder Zeit mit „Großeltern“ erleben können, wie z.B. durch gemeinsames Lesen, Basteln, Singen, Spielen, Backen oder Kochen, gemeinsames Arbeiten im Garten, gemeinsame Spaziergänge, Ausflüge etc. An diesen Aktivitäten können die Eltern teilnehmen. Es sollen sogar viele gemeinsame Aktionen zwischen Eltern, Kind und Großeltern stattfinden.
In keinem Fall soll sich der freiwillig engagierte Senior zu irgendetwas verpflichtet fühlen. In bereits existierenden „Großelterndiensten“ ist die Handhabung der „Aufwandsentschädigung“ sehr unterschiedlich geregelt. Manche Organisationen nehmen Vermittlungsgebühren seitens der nachfragenden Eltern, andere wiederum denken eine mögliche Auslagenerstattung oder eine geringe Aufwandsentschädigung für die Senioren an. Diese richtet sich aber auch oft nach den Möglichkeiten der Eltern oder dem Interesse des Großelternteils. Auch sogenannte „Tauschmodelle“ sind häufig anzutreffen, in dem es für die Betreuung der Kinder eine Unterstützung des „Wunschgroßelternteils“ z.B. beim wöchentlichen Einkauf, der Gartenarbeit oder Ähnlichem gibt.
Die Aufwandsentschädigungen sind ebenso variabel und unterschiedlich, wie auch die Trägerschaften der bereits existierenden „Großelterndienste“. Manche dieser Dienste werden seitens der Städte angeboten und durch den Fachbereich „Kinder und Jugend“ betreut, andere wiederum werden durch Wohlfahrtsverbände oder in Vereinsträgerschaften organisiert und koordiniert.
Für den Aufbau eines „Großelterndienstes“ gilt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen; einige davon sind z.B. die notwendigen Ressourcen (Infrastruktur, Personal, Kosten), Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit mit lokalen Vereinen/Institutionen, etc. Die Berücksichtigung dieser oben genannten Faktoren, ist Aufgabe des Mitarbeiters der oben beantragten Stelle.