Keine Notwendigkeit für „Bezahlkarte“ in Kleve

Antrag zur Ratssitzung am 26.02.2025

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve sieht keine Notwendigkeit, für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune eine sogenannte Bezahlkarte (SocialCard) einzuführen.

Der Rat der Stadt Kleve beschließt, die Opt-Out-Regelung zu nutzen und die Bezahlkarte (SocialCard) für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt nicht einzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) gegenüber dem Land NRW entsprechend tätig zu werden.“

Begründung:

An Personen und Familien, die sich im Asylverfahren befinden und eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen sowie Personen und Familien, die eine Duldung besitzen, kann eine Bezahlkarte ausgegeben werden, die eine Barabhebung auf 50 EUR/Monat begrenzt.

Ausgehend von einer Vereinbarung der Ministerpräsident*innen und des Bundeskanzlers Ende 2023 haben Bundestag und Landtag die Einführung einer Bezahlkarte für die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen.

Im Dezember 2024 haben Landtag und Landeskabinett im Rahmen einer Verordnung die Umsetzungsform für NRW beschlossen. Darin ist eine Opt-Out-Regelung enthalten, laut der eine Gemeinde abweichend beschließen kann, die Bezahlkarte in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht einzuführen.

In den Gemeinden und Städten, die die „Opt-Out“-Option nicht nutzen, müssen alle Bestandsfälle bis zum 31.12.2025 auf Bezahlkarte umgestellt sein.

Über die Bezahlkarte, ihre Vorteile und angebliche Wirkungen auf zukünftiges Fluchtverhalten sowie diskriminierende Effekte gab es in den vergangenen Monaten eine intensive politische Debatte. Siehe hierzu exemplarisch den „Offenen Brief“ des Flüchtlingsrats NRW:

https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-Z/Sozialleistungen/20241016_Schreiben_Bezahlkarte_Ehrenamtliche.pdf

Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht bundesweit in der Kritik:

  • Die Migrationsforschung zeigt, dass die mit der Bezahlkarte verbundene Hoffnung, die Migration von Menschen ohne gültige Einreisepapiere zu beschränken, unrealistisch ist. Auch wenn Leistungen nicht mehr bar ausgezahlt und Rücküberweisungen an die Familien oder an „Schlepper“ unmöglich würden, werden sich Menschen weiter auf den Weg machen, weil Stabilität, Schutz vor Verfolgung oder bereits in Deutschland lebende Verwandte wichtige Migrationsgründe sind – und vor allem die Aussicht, durch reguläre Jobs auch die Familie zu Hause unterstützen zu können.
  • NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskriminierende, integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Integrationsarbeit.
  • Eine Kostenerstattung für zusätzlich anfallenden Personalaufwand ist nicht vorgesehen. Es ist von Mehrarbeit („White List“/“Black List“ zur Bearbeitung der Durchführung von Überweisungen) und folglich von höheren Kosten auszugehen.