Deutscher Städtetag empfiehlt örtliche Verpackungssteuer
Eine örtliche Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 22.01.2025 in letzter Instanz entschieden..
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Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, hat dazu Stellung genommen:
„In Deutschland werden jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht. Einwegverpackungen für Gerichte und Getränke zum Mitnehmen sorgen in den Städten für viel Müll und zusätzliche Entsorgungskosten. Dagegen hat die Stadt Tübingen eine Verpackungssteuer eingeführt, die das Bundesverfassungsgerichtet heute bestätigt hat. Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz schaffen, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Sie kann ein wirksames Instrument gegen Littering in den Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen “
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Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit 2022 und hat dazu geführt, dass nur noch wenig Verpackungsmüll im Stadtbild sichtbar ist. Zugleich hat sich die Zahl der Betriebe, die Mehrwegverpackungen ausgeben, innerhalb von fünf Jahren vervierfacht.
Die Verpackungssteuer wirkt, bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild zurück.
Die Stadtverwaltung Tübingen (92.000 Einwohner/innen) kalkuliert mit Einnahmen in Höhe von rd. 8,70 pro Einwohner/in und Jahr (= 800.000 EUR).
Viele Städte haben nur auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet, um ebenfalls eine Verpackungssteuer nach dem erfolgreichen Tübinger Vorbild auf den Weg zu bringen. Dafür ist jetzt der Weg frei.
Auch in Kleve!