„Bildungskarte“ für Leistungen aus Bildungs-  und Teilhabepaket

Antrag zur Ratssitzung am 11. Dezember 2024:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschießen:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einführung einer sogenannten. Bildungskarte zur Nutzung der Angebote nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Leistungen) für Leistungsberechtigte in der Stadt Kleve zu prüfen.“

Begründung:

Seit 2011 gibt es Bundesmittel zur Förderung von Bildung und Teilhabe (BuT).

Ziel der finanziellen Mittel ist es, hilfebedürftige Kinder und Jugendliche in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren, zu unterstützen und zu fördern.

Im Sozialausschuss am 05.11.2024 stand auf Antrag der „Offenen Klever“ der TOP „Runder Tisch zum Bildungs- und Teilhabepaket“ auf der Tagesordnung. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Hinsichtlich der Zuständigkeit für das Thema ist sowohl auf den Jugendhilfe- als auch auf den Sozialausschuss verwiesen worden. Das Thema wurde vertagt. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird am 5. März 2025 stattfinden, der nächste Sozialausschusses wird am 6. März 2025 tagen.

Mit diesem Prüfauftrag sollen für die Diskussion und Beschlussfassung im jeweiligen Fachausschuss beratungsreife Grundlagen zu folgendem Sachverhalt geschaffen werden:

Bisher sind die soziokulturellen Teilhabeleistungen bei einer großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 15 Jahren leider nicht angekommen. Die Abrufquoten der Leistungen ist kommunal aufgrund nicht einheitlichen Antragsverfahren sehr unterschiedlich.

  • In Nordrhein-Westfalen kommen im Landesdurchschnitt nur knapp 15% (Stand April 2020 14,3 %) der Gelder aus dem Bildung- und Teilhabepaket bei den berechtigten Kindern an.

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-BuT-2020_web.pdf

  • In Kleve hat sich die Abrufquote von Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket gegenüber April 2020 (7,9%) nur leicht verbessert; sie lag im August 2024 bei 8,46% (Anmerkung zur Niederschrift Sozialausschuss 05.11.2024, S. 5)

Gründe für eine niedrige Abrufquote sind oft bürokratische Hürden beim Antragsverfahren und lange Bearbeitungszeiten.

Ein Weg, die bürokratische Hürde abzubauen, ist die Einführung einer „Bildungskarte“.

Die Bildungskarte wird bereits in anderen NRW-Städten mit Erfolg eingesetzt, z. B in Hamm („YourCard“) oder im Kreis Borken („Münsterlandcard“). Nachweislich ist die Abrufquote in Kommunen mit einer Bildungskarte deutlich über dem Landesdurchschnitt (Stand April 2020 Hamm 94,2 % und Borken 81,1 %).

Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Karte im Scheckkartenformat, die die berechtigten Kinder und Jugendlichen automatisch erhalten, wenn ihre Familien bzw. Kinder/Jugendliche Anspruch auf „Bildung und Teilhabe“ haben, weil sie

• Bürgergeld,

• Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe),

• Kinderzuschlag,

• Wohngeld

• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen.

Eine Bildungskarte kann mit einer einfachen und praktischen Abrechnungslösung dabei helfen, dass bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket leichter bei den Kindern ankommen.

Berechtigte Familien für BuT erhalten nach Bewilligung der  Leistungen automatisch die Bildungskarte und müssen nicht mehr die einzelnen Leistungen aus dem BuT-Paket separat mit Formularen beantragen und bei längerer Bearbeitungszeit in Vorleistung treten.

Die Antragstellung kann durch die Einführung der Bildungskarte somit vereinfacht werden und der Vorgang schneller bearbeitet werden. Bedürftige Familien bekommen zusätzlich alle notwendigen Informationen über Leistungen aus dem Bildung- und Leistungspaket.

Für die Leistungsanbieter (Schule, KiTa, Vereine) erfolgt ebenfalls eine bürokratische Entlastung. Für den Bewilligungszeitraum kann auf die Bildungskarte die Teilhabeleistungen als Guthaben zur Verfügung gestellt oder mögliche Pauschalbeträge können auf der Bildungskarte gespeichert werden, die bei Bedarf eingelöst werden können.

So ist es den Familien möglich, für die Kinder und Jugendliche einfach mit der Bildungskarte im Scheckkartenformat zu „bezahlen“, indem sie die Karte beim Anbieter (Kindergarten, Schule, Sportvereine) für zum Beispiel Mittagessen, eintägige Ausflüge in Schule und KiTa oder für Mitgliedsbeiträge beim Verein vorzeigen und müssen nicht komplizierte bürokratische Anträge ausfüllen. Die Leistungen werden vorab auf die Karte geladen und können von den jeweiligen Institutionen virtuell abgerechnet werden, nachdem die Karte durch die Anspruchsberechtigten vorgelegt wurde. Auf der Karte wird kein Geldbetrag gespeichert.

Vorteile einer Bildungskarte sind der unbürokratische, erleichterte Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten.