Offene Klever: Der Rat soll entscheiden!
Der Bürgermeister hat dem Haupt- und Finanzausschuss zu seiner Sitzung am 25.09.2024 die Drucksache 959/XI, ausgefertigt am 16.09.2024, zur „Standortverlagerung Volkshochschule Kleve“ vorgelegt. Diese enthält folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Kleve nimmt die Planungen zur Verlagerung des Standortes der Volkshochschule Kleve zur Kenntnis.“
Zur „Schilderung des Sachverhaltes / Begründung“ hat der Bürgermeister lediglich mitgeteilt:
„Der derzeitige Standort (Hagsche Poort 22, 47533 Kleve) wird den Anforderungen an eine adäquate Volkshochschul-Arbeit nicht gerecht. Insbesondere die räumliche Kapazitätsgrenze ist erreicht.
Als neuer Standort der Volkshochschule ist die derzeit nicht genutzte städtische Liegenschaft an der Landwehr (ehemals Interimsrathaus, ehemals Interimsgesamtschule) vorgesehen.
Die Ertüchtigung des Gebäudes (u. a. Neuaufteilung der Räumlichkeiten, Trockenbaumaßnahmen, nötigenfalls Austausch von Türen/Türrahmen, Malerarbeiten, Grundreinigung) ist bis zur Jahresmitte 2025 geplant.
Der Umzug der Volkshochschule zur Landwehr wird in den Herbstferien 2025 (13.10.2025 – 24.10.2025) erfolgen.
Entsprechende Haushaltsmittel werden zum Etat 2025 angemeldet.“
Weitere, detaillierte Auskünfte hat der Bürgermeister, auch auf ausdrückliche Nachfrage, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht gegeben; insbesondere hat er weder eine „Planung“ noch „Planungen“ vorgelegt.
Der Bürgermeister hat vielmehr erklärt, die Bestimmung des VHS-Standorts und damit auch die Entscheidung über eine Standortverlagerung gehöre zu seinem Zuständigkeitsbereich.
Ungeachtet einer Klärung der Rechtsfrage, ob die Festlegung des Standorts einer Volkshochschule, trotz der damit verbundenen Kosten für die „Ertüchtigung des Gebäudes“ und für den „Umzug“, ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung ist, das der Bürgermeister ohne Beteiligung des Rates vornehmen darf, kann der Rat die Entscheidung darüber an sich ziehen.
§ 41 Abs. 3 der GO NW bestimmt:
„Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.“
Die Offenen Klever werden am 9. Oktober 2024 im Rat den Antrag stellen:
„Der Rat macht von seinem Rückholrecht gem. § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung Gebrauch und beschließt, sich die Einzelfallentscheidung über den Standort der Volkshochschule Kleve vorzubehalten.“
Bei Annahme dieses Antrags entscheiden die 55 Ratsmitglieder, ob und wohin die Volkshochschule umzieht.