Alte Einkommenshöhen
Die Stadt Kleve ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen erhebt die Stadt einen Beitrag, dessen Höhe in einer Elternbeitragssatzung festgelegt wird.
Die Beiträge richten sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit, der Betreuungsform (Kindertagespflege/Kindertagesstätte), dem Alter des Kindes (unter zwei Jahren, im Alter von zwei Jahren und ab drei Jahren) sowie dem anrechenbaren Einkommen der Beitragspflichtigen-
Die Beiträge sind nach Einkommenshöhe gestaffelt.
Die Staffelung der zu versteuernden Einkommen wurde zuletzt mit der Änderungssatzung vom 01.08.2018 angepasst.
Laut dieser Satzung erhöhen sich zum 01.08. eines jeden Jahres die Elternbeiträge um 3 %, gerundet auf volle Euro.
Die Weiterentwicklung bzw. Anpassung der Elternbeitragssatzung lässt in Kleve auf sich warten.
Zwar stellte die Stadtverwaltung dem Jugendhilfeausschuss am 1. März 2023 eine Neufassung der Elternbeitragssatzung für Angebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vor inklusive einer überarbeiteten Beitragstabelle. Diese stieß aber auf Kritik. Die Vorlage ging ohne Beschlussempfehlung weiter…
Dem Haupt- und Finanzausschusses schlug die Stadtverwaltung am 22. März 2023 vor, zwar die Beitragssatzung zu beschließen, aber die Beitragstabelle erst ab 01.08.2024 in Kraft treten zu lassen.
Und so geschah es:
Der Rat beschloss am 29. März 2023 die Änderungssatzung der Elternbeitragssatzung in der Kinderbetreuung, jedoch nicht die Änderung der Beitragstabelle. Diese sollte erneut im Jugendhilfeausschuss behandelt werden.
Und danach ist viel geschehen, aber nichts passiert:
Am 22. November 2023 beschloss der Jugendhilfeausschuss die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach dem 8. Sozialgesetzbuch, § 78. In dieser AG sollte ein Vorschlag für die Anpassung der Beitragssatzung der Elternbeiträge für die Kita/KTP erarbeitet werden, der dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve vorgelegt werden soll.
Und nur knapp drei Monate später, am 4. März 2024, teilte die Stadtverwaltung dem Jugendhilfeausschuss mit, dass die Träger der Klever Kindertageseinrichtungen zukünftig als AG im Sinne des § 78 SGB VIII zusammenarbeiten würden.
Eine Stadtverordnete fragte nach der Weiterentwicklung der Elternbeitragssatzung und erkundigte sich nach einer neuen Elternbeitragstabelle. Die Stadtverwaltung orakelte: Das könnte eine Frage an die AG der Kita-Träger sein, anderenfalls würde die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten.
Bis heute liegt nichts vor.
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Kleve vom 29. März 2023 zur Drucksache Nr. 593 /XI. erfolgte im Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve keine erneute Behandlung der Beitragstabelle, sodass auch fürs Kindergartenjahr 2024/2025 nicht mit einer Änderung der Beitragsstruktur zu rechnen ist.
Seit der letzten Anpassung 2018 hat sich das Einkommensniveau aufgrund von Mindestlohn und neuen Tarifabschlüssen signifikant verändert.
Diesen Veränderungen werden die aktuellen Einkommensstufen der Stadt Kleve nicht gerecht. Hier beginnt die Beitragspflicht ab einem Jahrbruttoeinkommen von 20.001 €.
In Nachbarkommunen, wie z. B. Stadt Emmerich oder der Stadt Goch, beginnt die Beitragspflicht erst ab 28.001 € Jahresbruttoeinkommen.
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ist bereits eine Beitragstabelle auf der Internetseite der Stadt Kleve einsehbar: