Offene Klever fragen nach:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur B220n – Ortsumgehung Kellen mit einer Gesamtlänge von rund 2,9 Kilometer auf dem Gebiet der Stadt Kleve – fand am 15. Januar 2024 in Kleve ein Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger, Vertretern von Trägern öffentlicher Belange und Einwender/innen unter der Regie der Bezirksregierung Düsseldorf statt.
Der Erörterungstermin war nicht öffentlich.
Die geplante Trasse führt vom Klever Ring (B9) nördlich der B57 nach Norden bis zur Wiedereinbindung an die bestehende B220 am nördlichen Bebauungsrand des Ortsteils Kellen in Höhe des Hauses Schmitthausen.
Zwar ist die B220n keine Planung, die durch die Stadt betrieben wird, sondern es ist eine projektierte Bundesstraße – auf der Grundlage des verkehrlichen Bedarfs aus dem Jahre 2016.
Wird die Stadtverwaltung auf die „B220n“ angesprochen – beispielsweise im Rahmen der Diskussion über den neuen Flächennutzungsplan, über eine Stellungnahme zum Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 2 „Emmerich am Rhein – Kleve“ oder im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung – wird stets der Eindruck erweckt, Kleve könne auf dieses Projekt keinen Einfluss ausüben.
Es trifft zwar zu, dass die Stadt keinen unmittelbaren Einfluss auf den Trassenverlauf und deren Realisierung hat.
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens, auf der Grundlage von drei Entwurfsvarianten wurde
- am 13.12.2006 per Ratsbeschluss eine Entscheidung für die Variante 2 getroffen.
Diese wurde Grundlage der Planung.
Im Mai 2016 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Kleve im Rahmen des Verfahrens zur Planfeststellung der B220n Ortsumgehung Kleve-Kellen beteiligt. Die Stadt Kleve hatte die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Hierzu folgte
- am 29.06.2016 der Ratsbeschluss im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
In der Begründung zur Beschlussvorlage wurde deutlich gemacht:
„Gegen die Planfeststellung der B 220n bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Das Verfahren wird von der Stadt Kleve positiv unterstützt. Die Trasse sowie die Anbindungen sind frühzeitig mit der Stadt Kleve abgestimmt worden.“
Hinzu kamen seitdem:
- Schreiben der Stadt im Mai 2019 an den Landesbetrieb „Straßen.NRW“ mit der Bitte um Angabe des Zeitplans und der Bitte darum, die Maßnahme zu forcieren;
- Schreiben der Stadt im November 2019 mit Erinnerung an das Schreiben vom Mai 2019;
- Schreiben der Stadt im Februar 2020 mit Ausdruck der Verwunderung und Bitte um Angabe der Probleme, die noch bestehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
- Unterstützt die Stadt das Projekt „B220n“ auch im Jahr 2024 uneigeschränkt?
- Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Stadtverwaltung angesichts der Themen wie „Klimanotstand“, „Verkehrswende“, „Reduzierung des Verkehrsaufkommens“ und „Flächenverbrauch“ für die Haltung der Stadt zur B220n?
- Welche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur geplanten Trasse der B220n liegt der Stadtverwaltung vor?
- Welche Folgen/Vorteile hätte die B220n für die nicht-automobilen Verkehrsteilnehmer/innen sowie für den Quell- und Zielverkehr der Anwohner/innen von und nach Kellen?
- Trifft es zu, dass der gesamte Verlauf der B220n zwischen dem Knoten B9 bis zur Einmündung in die B220alt ohne Radweg geplant wird?
- Welchen Beitrag leistet eine B220n zu der verkehrs- und umweltpolitisch gewollten Zunahme des Radverkehrs („ Modal-Split“)?
- Am Beginn der Planung wurde mit einer Verkehrsbelastung auf der B220n von bis zu 13.000 Fahrzeugen/Tag gerechnet. Im März 2020 teilte der Landesbetrieb der Stadt mit, es wären höhere Verkehrsstärken ermittelt worden.
Welches Verkehrsaufkommen ist Grundlage der aktuellen Planung? - Sind Lärm-/Schadstoffgutachten aktualisiert worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wann erwartet die Stadt den Baubeginn? Mit welcher Bauzeit wird gerechnet?
- War die Stadt am Erörterungstermin beteiligt?
Wenn ja, durch wen?
Hat sie eine Stellungnahme abgegeben? Wenn ja, welche? - Erhält die Stadtverwaltung eine Niederschrift über den Erörterungstermin?
Wenn ja, wird die Stadtverwaltung diese Niederschrift den Fraktionen zur Verfügung stellen?