„Altes“ AOK-Gebäude: Sanierung und Umnutzung nicht gewünscht
Der Bebauungsplan für den Bereich „Hoffmannallee /Siegertstraße/Flinckstraße (AOK-Gebäude)“ ist vom Rat am 13. Dezember 2023 gegen die Stimmen der Offenen Klever beschlossen worden.
Das Nein der OK hatten wir bereits zur Einleitung des Verfahrens, in der Ratssitzung am 15. Februar 2023, ausführlich begründet und zur Niederschrift gegeben.
Die Offenen Klever haben sich gegen den Abriss des Gebäudes aus den 90er Jahren ausgesprochen und eine energetische Sanierung angeregt, verbunden mit einer Nutzungsänderung: Wohnen, Büroräume (VHS, Stadtbücherei).
Siehe hierzu auch: „Sanieren im Bestand: Mit AOK-Gebäude beginnen!“ (Bitte anklicken!)
Die Kritikpunkte der Offenen Klever waren und sind:
• zu viele Wohneinheiten und eine damit verbundene zusätzliche Verkehrsbelastung;
• Verzicht auf Festlegung einer Quote für öffentlich geförderten Wohnraum;
• gegenüber dem jetzigen Gebäudebestand größere überbaubare Fläche;
• Gebäudehöhe bis zu 15 Meter (dreigeschossig plus 2 Meter für technische Dachaufbauten);
• Dachbegrünung wird nur erfolgen, wenn der Bauherr dazu bereit ist
• der Baumschutz-/erhalt ist nicht gesichert (Zitat der Fachbereichsleiterin „Planen und Bauen“ am 26.01.2023 im Bau und Planungsausschuss:
„Ob andere Bäume wegen der Bebauung weichen müssten, sei bislang noch offen.“
(Niederschrift über die 15. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, S. 6.)
Und, siehe da, ein als erhaltenswert in den Plan eingetragener Baum muss nun doch fallen – nach einer Intervention von „privater“ Seite…
• die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen auf das Klima (§ 1 Absatz 6 Ziffer 7a BauGB) werden nicht berücksichtigt, da klimaschutzrelevante Aspekte zur Lage des Plangebiets (Frischluftbahn und/oder urbane Hitzeinsel) nicht bewertet worden sind;
• klimaschutzrelevante Aspekte zur Lage des Plangebiets (Frischluftbahn und/oder urbane Hitzeinsel) wurden bewertet, da hierfür die Grundlagen fehlen
• Versiegelung von sogenannten Vorgartenbereichen bis zu 50% möglich
• Plangebiet ist betroffen von Starkregenereignissen
• keine Umweltverträglichkeitsprüfung
Das von der Ratsmehrheit ebenfalls gegen das Nein der Offenen Klever gewählte beschleunigte Verfahren war nicht alternativlos:
Dieses Verfahren ermöglichte jedoch ab dem Aufstellungsbeschluss auch Eingriffe, die den Umweltschutz unterliefen, weil für sie kein Ausgleich erforderlich war = sie galten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und somit als zulässig (§ 13a Abs. 2 Ziffer 4 des Baugesetzbuchs).
Nur die Offenen Klever lehnten diesen Bebauungsplan ab.
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