Urteil aus Karlsruhe hat Folgen für Kleve
197 Mitglieder des Deutschen Bundestages, darunter der CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Kleve, Stefan Rouenhoff, hatten das Normenkontrollverfahren am 7. April 2022 beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet.
Sie hatten beantragt, das Gesetz zum zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit als nichtig zu erklären.
Diesem Antrag ist das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 15. November 2023 gefolgt.
Diese Entscheidung hat zur Konsequenz, dass sich der Umfang des „Energie- und Klimafonds“ um 60 Milliarden EUR reduziert.
Aus diesem Fonds, der bereits im Jahre 2010 – unter Bundeskanzlerin Merkel – eingerichtet worden war, sollten zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft und nachholende Investitionen finanziert werden:
1. Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich,
2. Förderung von Investitionen für eine CO2-neutrale Mobilität,
3. Förderung von Investitionen in neue Produktionsanlagen in Industriebranchen mit emissionsintensiven Prozessen über Klimaschutzverträge,
4. Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer CO2-neutralen Energieversorgung,
5. Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage.
Das alles ist jetzt – auf Antrag auch des CDU-Bundestagsabgeordneten Rouenhoff – NICHT mehr finanzierbar.
Die Auswirkungen davon werden auch in Kleve zu spüren sein.
Es ist zu befürchten, dass Fördermittel des Bundes nicht mehr fließen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und für erneuerbare Energien im Gebäudebereich nicht mehr bezuschusst werden.
Dann werden die Krokodile Tränen vergießen. Andere werden „Brandbriefe“ verfassen…