Offene Klever: Reduzierung der gebühr um bis zu 100%
Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 23.11.2023:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
a) ob eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr für Dachbegrünung an Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäuden im Bestand und bei Neubauten im Stadtgebiet von Kleve rechtlich möglich ist;
b) welche finanziellen Auswirkungen die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 30%, 50% oder um 100% auf das Gebührenaufkommen hätte.“
Begründung:
Auch in Kleve verursachen hauptsächlich Emissionen aus den Bereichen Wohn- und Gewerbebebauung und Verkehr negative Entwicklungen des Stadtklimas. Hinzu kommt der Klimawandel in seiner Gesamtheit, der bereits jetzt zu Veränderungen führt. Risiken für die Bevölkerung, die städtische Infrastruktur und die Landwirtschaft sowie das Stadtgrün werden durch Extremtemperaturen, Starkregenereignisse bzw. andere Unwetter etc. weiter steigen.
Die Grünflächen haben hierbei mit ihren ausgleichenden Wirkungen einen hohen Stellenwert, beispielsweise im Zusammenhang mit innerstädtischen Wärmeinseln oder überflutungsgefährdeten Bereichen. Flächenressourcen gehen durch fortschreitende Bebauung verloren, folglich entfallen somit auch immer mehr Grünflächen.
Insgesamt gesehen stellen Dachbegrünungen einen wichtigen Ansatz dar, um negative Effekte, wie Überhitzung, Feinstaubemissionen, Grünflächendefizite, Flächenversiegelung, usw., abzumildern und ökologische Verbesserungen besonders im innerstädtischen Bereich zu erzielen.
Alle zusätzlichen Gründächer auf Gebäuden oder Garagen/ Carports verbessern die Umwelt- und Lebensqualität in unseren Siedlungsbereichen und Gewerbegebieten und sind Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel.
Um eine größere Anzahl von Dachbegrünungen in Kleve zu erreichen, wird daher vorgeschlagen, einen finanziellen Anreiz für den Bau einer Dachbegrünung in Form einer reduzierten Niederschlagswassergebühr zu schaffen. Hiervon sollten jedoch nicht nur private Haushalte profitieren, sondern auch Geschäftsleute und Gewerbetreibende einen Nutzen ziehen können.
In immer mehr NRW-Kommunen, wie z. B. im Kreis Gütersloh, werden Dachbegrünungen im Rahmen einer Ermäßigung von 30% bis zu 100% bei der Niederschlagswassergebühr gefördert.
Um der Begrünung von Dächern eine entsprechende Gewichtung auch im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu geben, beantragen die Offenen Klever eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um bis zu 100% für Dachbegrünung an Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäuden im Bestand und bei Neubauten im Stadtgebiet von Kleve zu prüfen.