Wo bleibt die Fortschreibung?
Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2018 den Gleichstellungsplan der Stadt Kleve für die Dauer von bis zu fünf Jahren auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen.
Nach dem 28.06.2023 besteht in der Stadtverwaltung Kleve kein gültiger Gleichstellungsplan mehr.
§ 5 Abs 8 des Landesgleichstellungsgesetzes bestimmt:
„Solange kein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt, sind Einstellungen, Beförderungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans auszusetzen. Gleiches gilt, sofern von der Möglichkeit eines alternativen Instrumentes nach § 6a Gebrauch gemacht wird. Ausgenommen sind Einstellungen, die aus zwingenden dienstlichen Gründen geboten sind.“
Die Offenen Klever bitten den Bürgermeister um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wieso ist der fortgeschriebene Gleichstellungsplan noch nicht vorgelegt worden?
- In welchem Stadium befindet sich die Fortschreibung des Gleichstellungsplans derzeit?
- Werden Einstellungen, Beförderungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ab dem 29.06.2023 und bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans ausgesetzt?
- Aus welchen „zwingenden dienstlichen Gründen“ könnten, trotz fehlenden Gleichstellungsplans, Einstellungen geboten sein?
- Ist der von der Gleichstellungsbeauftragten vorgeschlagene Beitritt der Stadt Kleve zur EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erfolgt?