Fördermittel beantragen!
Der Rat der Stadt Kleve möge nach Vorberatung im Ausschuss für Klima-, Umwelt und Naturschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:
„1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, noch im Jahr 2023 – in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement der Stadt Kleve (GSK) und den Stadtwerken – einen Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zu stellen.
2. Mithilfe der Mittel aus dem Förderprogramm soll eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung erstellt werden. Ziel ist es, die Wärmewende in Kleve schneller voranzubringen und damit Wärme- und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen. Der verbleibende Energiebedarf sollte spätestens 2045 vollständig aus erneuerbaren Energien und damit treibhausgasneutral gedeckt werden.
3. Über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung wird dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Klimaschutz regelmäßig berichtet.“
Begründung:
Wärme macht als die Hälfte des Energieverbrauches aus. Ein Großteil davon wird noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. Das Ziel einer treibhausgas-neutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt wird.
Es geht darum, durch eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung die Umstellung auf erneuerbare Energien und Treibhausgasneutralität – gemäß aktuellem Bundesgesetz – spätestens bis 2045 vollzogen zu haben.
Das Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist, zügig Rahmenbedingungen zu erarbeiten, um im Hinblick auf eine gesetzlich geforderte Treibhausgasneutralität auch im Sektor „Gebäude“ Investitionen in ggfs. notwendige Infrastrukturen zu steuern.
Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate.
Hierfür kann im Download-Bereich auch ein „easy-Online-Antrag“ genutzt werden.
Bezuschusst werden Ausgaben für
– fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung,
– Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen sowie
– begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld „Wärme- und Kältenutzung“ vorliegt.
Es ist davon auszugehen, dass die Kommunale Wärmeplanung schon bald gesetzlich verpflichtend sein wird. Vermutlich ist dann mit einer geringeren staatlichen Förderung zu rechnen. Deshalb gilt es, zügig die entsprechenden Anträge zu stellen.
Die ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Rahmenplanung. Die Vermeidung von Wärmeverlusten und die Einsparung von Wärme führt zur Senkung des Energieverbrauchs und leistet damit zugleich einen erheblichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität in Kleve.
Aus Gründen des Klimaschutzes ist eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung daher zu befürworten.