Bürgermeister und Schwarz-Grün sagen: Nein!
Der Kreistag hat am 15.12.2022 ohne Gegenstimme (!) beschlossen, „testweise für die Dauer von zwei Jahren Videoaufzeichnung der Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vorzunehmen und diese zum anschließenden Download auf der Internetseite des Kreises Kleve zur Verfügung zu stellen.“
Dieser mutige Schritt des Kreistags hatte die Offenen Klever veranlasst, ihren zu Beginn dieser Wahlperiode schon einmal gemachten Vorschlag, Sitzungen des Rates und der Ausschüsse live zu übertragen, erneut zur Abstimmung vorzulegen.
Nachdem der Bürgermeister im Haupt- und Finanzausschuss für die Stadtverwaltung die Ablehnung dieses OK-Antrags unter anderem mit rechtlichen Bedenken begründet hatte, verzichteten die Offenen Klever darauf, diese rechtlichen Bedenken „en detail“ zu widerlegen bzw. zu entkräften. Die Sitzungsvorlage des Kreistags – 695/WP20 1. Ergänzung – erhält dazu nämlich alle Fakten:
Link zur Sitzungsvorlage des Kreistags (Bitte anklicken!)
Als weiteren Grund für die Ablehnung des OK-Antrags hatte der Bürgermeister offenbar seinen Hinweis verstanden wissen wollen, dass die Bürger/innen jederzeit die Möglichkeit hätten, an öffentlichen Rats- und Ausschuss-Sitzungen als Zuhörende teilzunehmen. In der Antragsbegründung wiesen die Offenen Klever jedoch darauf hin, dass die Anwesenheit am Sitzungsort auch ohne das Corona-Virus eine Teilnahmebarriere darstelle, z.B. für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen oder für junge Familien mit Kindern.
Offenbar hatte der Bürgermeister dieser Antragsbegründung ein weiteres Gegenargument entnommen:
Eine Übertragung öffentlicher Sitzungen würde gehörlose Menschen benachteiligen.
Die Offenen Klever haben diesen Hinweis des Bürgermeisters aufgenommen und erwarten, dass die Teilhabe gehörloser Menschen an Rats- und Ausschuss-Sitzungen durch Anwesenheit im Sitzungssaal mithilfe professioneller Gebärdensprachdolmetscher/innen ermöglich wird. Gern werden die Offenen Klever diesen Hinweis des Bürgermeisters durch einen entsprechenden Antrag unterstützen und realpolitisch testen, ob ernst gemeint wat bzw. ist.
Einen weiteren Grund für die Ablehnung des OK-Antrags lieferten die Kosten. Zwar liegt bis heute keine solide Kostenschätzung vor – diese sollte ja durch den Antrag angestoßen werden –, sondern eine pauschale Summenangabe von 50.000 EUR. Aber schon allein durch den Hinweis auf die mehr als 90 Sitzungen, die in Kleve in einem Jahr abgehalten werden, genügte, um auch die gutwilligsten Ratsmitglieder von einem Ja zum OK-Antrag abzuhalten.
Die Offenen Klever hofften, dass der grundsätzliche gemeinsame Wille der Ratsfraktionen zu einer transparenten Gremienarbeit gegeben sei. Diese Gemeinsamkeit der Demokratinnen und Demokraten (naiverweise)voraussetzend, legten die OK einen geänderten Beschlussvorschlag mit folgenden Eckpunkten vor:
- testweise, und zwar für die Dauer von einem Jahr, Videoaufzeichnungen vorzunehmen und diese zum anschließenden Download auf der Internetseite der Stadt Kleve zur Verfügung zu stellen;
- Begrenzung der Live-Übertragung und Videoaufzeichnungen auf Sitzungen des Rates;
- keine Anschaffung entsprechender Hard- und Software, sondern Nutzung eines externen Dienstleisters.
Der Dienstleister für das Livestreaming von Sitzungen der Stadt Krefeld hat hierfür in 2021 einen Betrag in Höhe von ca. 1.600 Euro pro Sitzung in Rechnung gestellt. Eine andere Stadt, die mit dem Live-Streaming ebenfalls versuchsweise begonnen hat, rechnet mit Kosten pro Ratssitzung zwischen 2.000 und 3.000 €. In Kleve sind in diesem Jahr acht Ratssitzungen terminiert.
Die Offenen Klever unterbreiteten dem Rat am 29.03.2023 den folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Rat spricht sich dafür aus, testweise für die Dauer von zwölf Monaten eine Videoaufzeichnung der Sitzungen des Rates vorzunehmen und diese zum anschließenden Download auf der Internetseite der Stadt Kleve zur Verfügung zu stellen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel für die Beauftragung eines externen Dienstleisters zu ermitteln, im Nachtragshaushalt 2023 einzuplanen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufzeichnungen und deren Bereitstellung zu schaffen.“
Dieser Beschlussvorschlag blieb unbeachtet. Der Bürgermeister ließ über den – nach seiner Interpretation – weitestgehenden Antrag abstimmen. Und das war – man mag es nicht glauben – der Antrag, der NICHTS verändert sehen wollte. (Eine Rechtsauffassung, die schon im juristischen Proseminar schallendes Gelächter auslösen würde.)
Wer also im Rat FÜR DIE PRÜFUNG DER MÖGLICHKEIT EINER PROBEWEISEN Live-Übertragung von Ratssitzungen stimmen wollte, musste folglich GEGEN die Fortsetzung des Nichts stimmen. Und das taten immerhin 17 Ratsmitglieder der Offenen Klever, der SPD und der FDP.
Diese indirekte Abstimmungsniederlage entmutigt die Offenen Klever selbstverständlich nicht. Nach der Sommerpause wird ein neuer Anlauf genommen.