Rat soll Selbstbindung der Stadt beschliessen
Die Begrünung des städtischen Raums wird im Zuge des Klimawandels und dessen Auswirkungen immer wichtiger. Deshalb ist vor allem der Erhalt von Bäumen, insbesondere Altbäumen, von großer Bedeutung.
Das am 15.02.2023 vom Rat beschlossene „Baumschutzkonzept“ enthält zahlreiche Empfehlungen, Hinweise und Anregungen, aber keine einzige verbindliche Aussage.
Die Stadtverwaltung hat in diesem Konzept ihre Vorschläge im Konjunktiv formuliert, erkennbar in der richtigen Absicht, die Politik entscheiden zu lassen, wie z.B.:
- „Um den öffentlichen Baumbestand kontinuierlich zu erhöhen, wäre eine Selbstbindung der Stadt Kleve mit dem Inhalt, dass für jeden verlustig im Baum im öffentlichen Raum beispielsweise mindestens ein neuer Baum gepflanzt wird, eine (…) Maßnahme.“
Die Offenen Klever wollen an die Stelle einer bloßen Empfehlung einen klaren, eindeutigen Ratsbeschluss setzen, beginnend mit der „Selbstverpflichtungserklärung“.
Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:
„Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Kleve am 15.02.2023 beschlossenen Baumschutzkonzepts der Stadtverwaltung verpflichtet sich die Stadt Kleve, für jeden Baum im öffentlichen Raum, der gefällt wird, mindestens einen neuen Baum zu pflanzen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu dem Rat den Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Übrigens: Die „Baumschutzsatzung“ der Stadt Kleve gilt NICHT für städtischer Bäume. Diese großzügige Ausnahmeregelung hat der Rat gegen die Stimmen der Offenen Klever ausdrücklich bestätigt.