OK: Niedrige Wahlbeteiligung ein Alarmsignal – Rat soll Grundsatzbeschluss fassen
Die niedrige Beteiligung in Kleve an Wahl des Landrats mit rund 26%, die zur Stichwahl mit unter 20% der Wahlberechtigten noch unterboten wurde, sei ein „Alarmsignal“, meinen die Offenen Klever (OK). Das hat sie veranlasst, in Kleve erneut die Einführung eines „Rats-TV“ anzuregen.
„Wenn Kleverinnen und Klever einer Wahl in großer Zahl fernbleiben, dann reicht es nicht aus, das zu beklagen. Es sollten unverzüglich Schritte unternommen werden, um diese negative Tendenz nicht nur aufzuhalten, sondern umzukehren“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Marco Hendricks, zum Antrag der Offenen Klever.
Die Möglichkeit, Sitzungen des Rates und der Ausschüsse direkt verfolgen zu können, sei bis heute nur durch Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort möglich. Das könne für viele eine Teilnahmebarriere darstellen, z.B. für Berufstätige, für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen oder für junge Familien mit Kindern.
„Wenn die Menschen nicht zu den Rats- und Ausschusssitzungen kommen, dann müssen die Stadtverordneten den Weg zu den Bürgerinnen und Bürgern finden“, meint der stellvertretende OK-Fraktionschef, Marco Hendricks.
Der Landtag habe im April 2022 mit einem Gesetz die Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien rechtlich abgesichert. Die Stadt habe in ihrem Verantwortungsbereich dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen während der Sitzung durchgehend bestehen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratssitzung werde über die Bild-Ton-Übertragung während der Sitzung gewahrt.
Die Offenen Klever wollen hierfür die Weichen stellen: Sie wollen erreichen, dass jede öffentliche Sitzung eines kommunalen Gremiums zeitgleich im Internet übertragen, gespeichert und zum nachträglichen Abruf zur Verfügung gestellt wird.
Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie die finanziellen Aufwendungen zu klären. Sobald hierzu konkrete Daten und Zahlen vorliegen, soll der Rat – möglichst noch im 1. Halbjahr 2023 – die Umsetzung beschließen. Die Mittel dafür sollen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Das „Rats-TV“ könnte mithilfe eines externen Dienstleisters in einer Testphase von mindestens einem Jahr erprobt werden.
Link zum vollständigen Antrag mit Begründung (Bitte anklicken!)