Grundsatzbeschluss zu externen Gutachten

Antrag zur Tagesordnung der Ratssitzung am 02.11.2022:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Jede Entscheidung zur Vergabe eines Gutachtens bedarf – unabhängig vom jeweiligen Vergabeverfahren – der vorherigen Beratung und Beschlussfassung in dem Fachausschuss, dem der jeweilige Produktbereich zugeordnet ist. Kann diese Festlegung nicht eindeutig geklärt werden, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.“

Begründung:

Nachdem eine weitere Fraktion des Rates jüngst die Zahl der Gutachten kritisiert und als strukturelles Problem erkannt hat, schlagen die „Offenen Klever“ einen Ratsbeschluss vor, den sie bereits als Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021 vorgelegt hatten; dieser Änderungsantrag wurde am 20.01.2021 gegen die OK-Stimmen vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt.

Externe Gutachten der Stadtverwaltung sind entweder Ausdruck von Misstrauen in den Sachverstand der eigenen Fachbereiche oder ernstzunehmende Hinweise darauf, dass Personalausstattung und/oder Knowhow im Rathaus Mängel aufweisen.

Zur Klärung dieser Mutmaßung sowie zur Erhöhung der Transparenz sollte der Rat sich selbst ein Bild über Themenstellung der zu vergebenden Gutachten machen.

Wenn Ausschüsse des Rates auch mit der Vergabe von Gutachten durch einzelne Fachbereiche der Stadtverwaltung frühzeitig befasst werden, dann wird nicht nur der Informationsfluss zwischen Rathaus und Rat verbessert, sondern der Rat auch in die Lage versetzt, die Stadtverwaltung insgesamt besser und nachhaltig zu steuern.

Wir erwarten, dass unser Antrag wenigstens eine Diskussion über die Fragen auslöst:

  • Sind steigende Personalkosten und gleichzeitig steigende Aufwendungen für externe Gutachten alternativlos?
  • Welchen Beitrag leistet die Stadtverwaltung zur Haushaltskonsolidierung?