Thema „Oberstadtentwässerung“

Zweite Anfrage

Auf sieben Fragen der Offenen Klever vom 06.04.2022 hatte der Bürgermeister mit Schreiben vom 11.05.2022 geantwortet. Die Antwort beschränkte sich auf sechs Sätze.

Aus der in diese Kurzantwort eingebetteten Aussage des Bürgermeisters, „dass zunächst die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleiterstelle an der Kaskade beim Kreis Kleve einzuholen ist”, ergeben sich für die Fraktion Offene Klever neue Fragen:

  1. Gibt es für die jetzige Einleiterstelle am Fuß der Kaskade keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis (WE)?
  2. Sollte eine (alte) WE vorliegen: Ist es möglich, diese für die neue bauliche Lösung zu nutzen, da doch wohl gilt:
    • die neue Einleitungsstelle liegt nur ca. 20 Meter neben der vorhandenen alten;
    • Art und Zusammensetzung des einzuleitenden Wassers bleiben gleich (nur Regenwasser, kein Schmutzwasser);
    • die Herkunft des einzuleitenden Wassers bleibt gleich („Entwässerungsgebiet 3“);
    • die Menge des einzuleitenden Wassers bleibt gleich bzw. ist mit Blick auf künftige Starkregenereignisse nicht verlässlich quantifizierbar?
  3. Sollte für die Einleiterstelle an der Kaskade eine WE eingeholt werden müssen, dann ergeben sich daraus folgende Fragen:
    a. Hat die Stadt diese WE beim Kreis Kleve bereits beantragt? Wenn ja, wann?
    b. Teilt die Stadtverwaltung unsere Einschätzung, dass die Notwendigkeit der Beantragung einer WE spätestens mit der Vorlage des Gutachtens („Vorplanung“) durch ein Ingenieurbüro im Juni 2020, vor nunmehr fast zwei Jahren, offensichtlich wurde?
    c. Seit wann ist der Kreis mit der Prüfung der beantragten WE beschäftigt?
    d. Hat das Tiefbauamt in der Zwischenzeit die Ausführungsplanung begonnen/fortgesetzt oder besteht ein logisch zwingender Zusammenhang zwischen einer noch nicht vorliegenden WE und der offenbar abwartenden Haltung der Stadtverwaltung, wie sich aus der Antwort des Bürgermeisters schließen lässt: „Erst dann kann mit der entsprechenden Ausführungsplanung zum gesamten Entwässerungskonzept begonnen werden”?

    Der Bürgermeister hat in seiner Antwort angekündigt: „Selbstverständlich wird die Verwaltung über die Zwischenschritte in der Planung und dann auch im Rahmen der Bauabwicklung berichten. Das tut sie bereits jetzt schon z.B. im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz.”
  4. Wann und in welchem Ratsgremium hat die Stadtverwaltung nach dem Sachstandsbericht von Herrn Klockhaus im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, d.h. nach dem 24.06.2021, über „Zwischenschritte in der Planung“ berichtet?
  5. Ist das letzte vollständige Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aus dem Jahr 2014 zwischenzeitlich weitergeführt und aktualisiert worden?
  6. Sieht die Stadt Kleve eine Notwendigkeit, bis zur Inbetriebnahme des Wirbelfallschachts schnelle und kostengünstige Sofortmaßnahmen zur Ertüchtigung der alten Kaskade zu veranlassen, um so das Risiko größerer Schäden, nach zwischenzeitlichen Starkregenereignissen, zu minimieren?