Sieben auf einen Streich

OK fragen – Stadtverwaltung „antwortet“

Am 6. April 2022 haben die Offenen Klever ´dem Bürgermeister sieben Fragen zum Thema „Oberstadtentwässerung“ gestellt:

  1. Hat die Stadtverwaltung die Absicht, das Gutachten des von der Stadt beauftragten Ingenieurbüros zur Oberstadtentwässerung den Ratsmitgliedern als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen?
  2. Wie hoch soll im Projekt „Oberstadtentwässerung“ der Anteil sein, der für die Versickerung von Regenwasser aufgewendet wird, um eine vom Wirbelfallschacht zu bewältigende Wassermenge zu reduzieren und gleichzeitig das Mikroklima der Oberstadt günstig zu beeinflussen?
  3. Welche Planungsfortschritte sind seit dem Sachstandsbericht der Stadtverwaltung zum „Entwässerungskonzept Oberstadt“ in der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 24.06.2021 erzielt worden? Ist der für den Wirbelfallschacht vorgesehene Standort optimiert worden? Sind Maßnahmen zum Neubau/zur Sanierung des Kanalnetzes verfeinert und detaillierter ausgearbeitet worden?
  4. Wie ist die aktuelle Zeitplanung bis zum Meilenstein der Inbetriebnahme des Wirbelfallschachts?
  5. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Tiefbauabteilung, die alte Kaskade bis zur Inbetriebnahme des Wirbelfallschafts provisorisch und kostengünstig zu ertüchtigen? Wie ist der Stadt der Umsetzung dieser Maßnahmen?
  6. Wie sieht der Fahrplan der Tiefbauabteilung zur Vorstellung des Gesamtprojekts oder von Teilmaßnahmen im Bau- und Planungsausschuss aus? Wann können einzelne Maßnahmen
    ausgeschrieben werden? Wann ist eine Entscheidung des Vergabe- und
    Betriebsausschusses zu erwarten?
  7. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, den Ratsmitgliedern auf Anfrage jederzeit Einsicht in den zeitlichen Verlauf von Planung und Baunahmen zu ermöglichen?

Am 11. Mai 2022 erreichte die Offenen Klever diese Antwort des Bürgermeisters auf sieben Fragen:

Zu 1 – 7:
Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie im Verwaltungsrat der USK wurde bereits mehrfach berichtet, dass zunächst die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleiterstelle an
der Kaskade beim Kreis Kleve einzuholen ist.
Die entsprechende Beantragung erfolgte bereits. Diese bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen und Entscheidungen. Erst dann kann mit der entsprechenden Ausführungsplanung zum gesamten Entwässerungskonzept begonnen werden – insbesondere zu den Themenfeldern Versickerung und Rückhaltung sowie zum Zeitrahmen der Umsetzung.
Selbstverständlich wird die Verwaltung über die Zwischenschritte in der Planung und dann auch im Rahmen der Bauabwicklung berichten. Das tut sie bereits jetzt schon z.B. im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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