Antrag für den Bau- und Planungssausschuss am 17. März 2022
Der Rat der Stadt Kleve möge nach Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss sowie im Haupt und Finanzausschuss beschließen:
- Der Rat der Stadt Kleve hält am Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung und am planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ fest.
- Der Rat der Stadt Kleve beauftragt den Bürgermeister, die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Datenbank (Baulückenkataster) für das Stadtgebiet Kleve zu prüfen, in der unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die unbebauten oder stark untergenutzten, von Bebauung umgebenen, Grundstücke in der Stadt Kleve dokumentiert werden. Mit den Daten und Erkenntnissen aus der Überfliegung der Stadt Kleve zur Erstellung eines Wärmekatasters sowie mithilfe einer Recherche und Bündelung von landesweiten oder regionalen Vorgaben zum Flächenmanagement (z. B. Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksregierung) ist hierfür eine Erhebungsgrundlage vorhanden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Bau- und Planungsausschuss vor der Sommerpause in einer Drucksache vorzulegen.
- Das Baulückenkataster umfasst
- a) die Bereitstellung von Informationen zu Größe, Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung;
- b) die Eigentumsverhältnisse und, darauf aufbauend, die Benennung der Gründe, die einer Bebauung bisher entgegenstehen bzw. entgegenstehen könnten;
- c) eine Visualisierung der Daten zu a) im digitalen Stadtplan der Stadt.
Das Baulückenkataster enthält keine Angaben über den Grundstückseigentümer oder über Verkaufsabsichten des Eigentümers. Es können aus dem Baulückenkataster keine planungs- oder bauordnungsrechtlich relevanten Ansprüche abgeleitet werden.“
Begründung:
Das Baulückenkataster dient dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB). In diesem Sinne ist die Erfassung und Aktivierung von vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen von hoher Bedeutung. Der planerische Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird auch in Kleve vertreten.
In diesem Zusammenhang ist das Baulückenkataster ein Schlüsselprojekt. Vorhandene Nachverdichtungspotenziale sollen maßvoll – unter Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität aufgezeigt – und möglichst ausgeschöpft werden.
Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen, ohne dass dafür neue Flächen außerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes erschlossen werden müssen. Ein Baulückenkataster ist also wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung.
Zwar ist eine allgemeingültige flächenscharfe Abgrenzung der Baulücke nicht definiert, aber daraus folgt, dass eine Baulücke dann nicht mehr gegeben ist, wenn eine Fläche so groß ist, dass sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der bereits vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt wird. Als „Baulücke“ wird, ganz allgemein, ein Bereich bezeichnet, in dem, im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken, noch keine Bebauung stattgefunden hat. Bei einer Baulücke handelt es sich um Flächen auf un- bzw. untergenutzten Grundstücken, für die ein Baurecht besteht. Baulücken sind also Flächen, die ohne besonderen Erschließungsaufwand bebaubar sind.
Im Baulückenkataster sollen Brachflächen und Baulücken, insbesondere im Innenbereich, identifiziert werden. Das erfordert, als ersten Schritt, eine verlässliche und umfassende Erfassung freier Grundstücksflächen. Darauf aufbauend bedarf es einer Konzeption, wie diese Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden könnten.
Ein kommunales Baulückenkataster ist deshalb ein zu einem modernen Geographischen Informationssystem weiterentwickeltes, öffentliches Informationsangebot, das auch die individuelle Suche nach einem geeigneten Baugrundstück erheblich erleichtert.
Das Baulückenkataster dient dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB).
Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung und Veröffentlichung des Baulandkatasters ist im Baugesetzbuch festgesetzt.
„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen. (§ 200 Absatz 3 BauGB)
Der Gesetzgeber gibt den Kommunen Möglichkeiten zur Mobilisierung des vorhandenen Baulandpotentials im Innenbereich und der Schließung von Baulücken an die Hand. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung trägt die Schließung von Baulücken dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme im Außenbereich der Stadt Kleve.
Die Bebauung bisher unbebauter Grundstücke innerhalb der bereits bebauten Ortslage bringt auch für Bauwillige verschiedene Vorteile mit sich: Sie können in ein sozial gewachsenes Quartier mit kalkulierbaren Standortqualitäten ziehen und von der bereits ausgebauten Infrastruktur profitieren. Außerdem ist eine Erschließung meist bereits vorhanden oder kann ohne größeren Mehraufwand hergestellt werden.
Das Baulückenkataster soll ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung des im Stadtgebiet vorhandenen Baulückenpotenzials darstellen. Hierfür konnten auch Daten und Erkenntnisse aus der Überfliegung der Stadt Kleve zur Erstellung eines Wärmekatasters genutzt werden. Mithilfe einer Recherche und Bündelung von landesweiten oder regionalen Vorgaben zum Flächenmanagement (z. B. Siedlungsflächenmonitorings der Bezirksregierung) wird eine Erhebungsgrundlage geschaffen. Außerdem können „Best Practice“-Beispiele anderer Kommunen verdeutlichen, wie ein Baulückenkataster aufgebaut und dargestellt werden kann.
Für die Schaffung neuer Wohnungen in der Stadt Kleve wird mit einem Baulückenkataster sichtbar, wo unbebaute Grundstücke (Wohnbebauungslücken) zur Verfügung stehen. Im Baulückenkataster sind deshalb sowohl kommunale als auch private Flächen (aus Gründen des Datenschutzes ohne Nennung des privaten Eigentümers) auszuweisen.