„Brandbrief“ zur Montessori-Schule in Kleve

Schreiben von vier Fraktionen bietet keine Lösung

Wenige Wochen nach einem einstimmigen Beschluss des Schulausschusses zur Montessori-Schule in Kleve hatten vier Fraktionsvorsitzende einen „Brandbrief“ an die Schulaufsicht unterzeichnet und der Presse übergeben. Die „Offenen Klever“ waren daran nicht beteiligt. Marco Hendricks, schulpolitischer Sprecher der „Offenen Klever“, begründet das wie folgt:

Nachdem der Schulausschuss am 23. August 2021 einstimmig beschlossen hatte, dass der Schulträger (die Stadt Kleve) auf die Schulaufsicht (Kreis Kleve) zugeht, um den Montessori-Standort zu gewährleisten und zu sichern, haben CDU, die Grünen, SPD und FDP sich veranlasst gesehen, diesen klaren Handlungsauftrag an die Stadt durch einen „Brandbrief“ zu begleiten. Das ist entweder ein Hilfeersuchen, eine Drohung oder ein Appell in Schriftform.

Der „Brandbrief“ hat die „Offenen Klever“ überrascht. Wir hatten erwartet, dass einstimmigen Beschlüssen wenigstens der Versuch folgen würde, gemeinsam die weiteren Schritte zu planen und zu gehen. Das Schriftstück, das der Presse zugeleitet worden ist, liegt den Ratsmitgliedern der „Offenen Klever“ nicht vor.

Die „Offenen Klever“ halten es für verwegen, anzunehmen, die Situation an der Montessori-Schule, in der seit 2020 ein Antrag auf Abschaffung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts auf dem Tisch lag, durch eine Attacke auf die Schulrätin verbessern zu können!

Die „Offenen Klever“ halten den Stil und die Wortwahl – soweit wir sie den Medien entnehmen können – für ungeeignet, Brücken zu bauen, um zu einer tragfähigen Lösung zu kommen! Wer glaubt, alles stehe und falle mit der Schulrätin, ist entweder naiv oder politisch berechnend.

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Unterrichtung des Ausschusses über laufende Prüfungstätigkeiten (ABGELEHNT)

Abgelehnt haben CDU, Bündnis90/DIE GRÜNEN und SPD (FDP war nicht anwesend) am 06.09.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss folgenden Antrag:

Der Rat möge nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:

„Damit der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig Art und Umfang der Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamts zur Kenntnis nehmen und sich über die aktuelle Situation (Prüfungsschwerpunkte/personelle Auslastung) informieren kann, wird die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gebeten, ihn mindestens einmal jährlich über den Umfang und wesentliche Ergebnisse folgender Prüfungstätigkeiten zu informieren:

  • Visaprüfungen und dauernde Überwachung der Finanzbuchhaltung,
  • begleitende und abschließende Prüfung des Jahresabschlusses,
  • Prüfung von Vergaben inkl. der diesbezüglichen Beratungen,
  • andere Beratungen (auch im Vorfeld von Vergaben),
  • Sitzungsdienst (Arbeiten für den Rechnungsprüfungsausschuss, Kenntnisnahme der übrigen Sitzungsvorlagen, Teilnahme an Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse),
  • Fach- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Fachämtern,
  • Wahrnehmung von Aufgaben gem. § 104 Abs. 2 GO NRW,
  • Prüfungs- und Beratungstätigkeiten für externe Kunden gemäß § 3 Abs. 2 f) bis j) der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Kleve.

Falls vorhanden, sind dem Rechnungsprüfungsausschuss in saldierter, anonymisierter Form die zu Steuerungszwecken und interner Leistungsverrechnung erstellten Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter/innen des Fachbereichs mitzuteilen, soweit diesen Prüfbereiche und Prüftätigkeiten entnommen werden können.“

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Wählergemeinschaft hat neuen Vorstand

Weibliches Vorstandstrio Einstimmig wählte die Mitgliederversammlung der „Offenen Klever“ einen neuen Vorstand, der die Wählergemeinschaft in den kommenden zwei Jahren führen wird. Als Folge einer zuvor ebenfalls einstimmig beschlossenen neuen … Weiterlesen