Hohes Gehalt, geringere Anforderungen

Rat beschließt Anforderungsprofil für Beigeordneten-Stelle

In einer Sondersitzung hat der Rat am 2. August 2021 die Ausschreibung der Stelle des/der „Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers/Stadtkämmerin“ beschlossen. Die Stellenausschreibung war erforderlich geworden, weil der Amtsinhaber, Beigeordneter Haas, zum 31.12.2021 ausscheiden wird und für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand.

Zurzeit umfasst der Geschäftsbereich der Beigeordnetenstelle die drei Fachbereiche Finanzen und Liegenschaften, Arbeit und Soziales sowie Jugend und Familie. Mit dem Amt ist der Verwaltungsratsvorsitz der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR verbunden. Der/die Beigeordnete ist Teil der Betriebsleitung des Gebäudemanagements der Stadt Kleve (GSK). Sie/Er ist auch mitverantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes der Stadt Kleve.

Diese umfassende Verantwortung, die profunde Kenntnisse der Materien voraussetzt, soll sich im Gehalt niederschlagen: Der Rat hat sich auf Vorschlag der Verwaltung für die Besoldungsgruppe B3 Landesbesoldungsgesetz entschieden:  8421,98 EUR/Monat.

Zugleich hat der Rat jedoch die Anforderungen an die Qualifikation des/der neuen Beigeordneten bewusst verwässert – angeblich, damit sich möglichst viele bewerben. 

Der Rat erwartet eine Qualifikation fürs Beigeordnetenamt, die Fachbereichsleiter nachweisen müssen: Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und ein mit einer Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren. Das entspricht dem ehemaligen gehobenen Dienst.

Alternative wäre gewesen, Qualifikationen zu verlangen/vorauszusetzen, die dem früheren „höheren Dienst“ entsprochen hättenein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn geeigneten Studienfachrichtung und eine geeignete, den Anforderungen der Laufbahn entsprechende hauptberufliche Tätigkeit oder ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren.

Dazu waren alle anderen Fraktionen nicht bereit.

Nachdem die schriftlich eingereichten Anregungen der Offenen Klever zur Anpassung der Stellenausschreibung an die tatsächlichen fachlichen Anforderungen von keiner anderen Ratsfraktion unterstützt worden waren, hatten die Offenen Klever darauf verzichtet, die Debatte in der Ratssondersitzung zu wiederholen.

Die Ausschreibung mit dem verwässerten Anforderungsprofil wurde gegen die Stimmen der Offenen Klever beschlossen.

Die Stellenanforderungen lassen befürchten, dass sie auf eine Person zugeschnitten sind.

Wir lassen uns überraschen.