Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote fördern!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss möge gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW anstelle des Rates beschließen:

„Zur Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten, die durch individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung pandemiebedingte Benachteiligungen reduzieren, übernimmt die Stadt für alle allgemeinbildenden Schulen in Kleve den Eigenanteil in Höhe von 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“

Begründung:
Die seit mehr als einem Jahr pandemiebedingte Schulsituation mit Distanz- und Wechselunterricht zeigt, dass Schülerinnen und Schüler erhebliche Lerndefizite aufgebaut haben und in vielen Fällen dringend sonderpädagogische Unterstützung brauchen, um diese schnellstmöglich abbauen zu können. Technische Möglichkeiten konnten und können keinen gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht bieten und den Lernverlust der Schülerinnen und Schüler nicht verhindern.

So entstandene pandemiebedingtente Lerndefizite müssen ausgeglichen werden, damit den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile für ihre Zukunftsplanungen entstehen.

Das Land gewährt hierfür allgemeinbildenden Schulen, Jahrgänge 1 bis 13, Zuwendungen für die Durchführung außerschulischer Angebote, um die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern bis zum 9. August 2022 zu ermöglichen. Gefördert werden auch Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischer Förderung.

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