Kinder- und Jugendparlament in Kleve: Fehlanzeige!

Kinder- und Jugendförderplan mit Demokratie-Defizit

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 17. März 2021 den Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 beschlossen. Zugestimmt haben CDU, die Grünen, SPD, FDP und AfD.

Der Jugendhilfeausschuss hatte sich in einer Sondersitzung mit dem Kinder- und Jugendförderplan bis 2025 befasst. Die Offenen Klever sind im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten. Das hätte man ändern können. Der politische Mehrheitswille dazu war jedoch nicht vorhanden. Die besondere Konstruktion dieses Gremiums lässt auch keine Teilnahme ohne Stimmrecht zu. Man und darf also annehmen, dass diese Ausgrenzung der Offenen Klever beabsichtigt war und ist.

Im Haupt- und Finanzausschuss haben die Offenen Klever die erste und zugleich einzige Gelegenheit genutzt, zu dieser Vorlage eine Stellungnahme abzugeben und ihr Abstimmungsverhalten zu begründen:

  • Der „Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025“ enthielt sehr viele nachvollziehbare, angemessene und teilweise auch längst überfällige inhaltliche und finanzielle Änderungen gegenüber dem Plan der alten Wahlperiode. Diesen Anpassungen und Weiterentwicklungen schließen die Offenen Klever sich ausdrücklich an. Sie tragen sie mit.

  • In der Begründung zur Sitzungsvorlage verweist die Stadtverwaltung auf ergänzende konkrete Zielsetzungen, wie beispielsweise die „Beteiligung von Kindern-, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ oder die sie erhebt den Anspruch, den „Kommunikations- und Informationsfluss zu verbessern, um junge Menschen zu informieren, (…).“

Die Maßnahmen, die im Konzept zur Erreichung dieser Ziele enthalten sind, halten die Offenen Klever für kleinteilig, mutlos und nicht bedarfsgerecht.

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Aufstockung des Corona-Sonderfonds durch Corona-Bußgelder

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge beschließen:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Stadtverwaltung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, die seit dem 01.01.2021 wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingenommenen Bußgelder für die Aufstockung des „Corona-Sonder-Fonds“ der Stadt Kleve zu verwenden.
  2. Die zusätzlichen Finanzmittel sollen gezielt eingesetzt werden, damit auch dem Personenkreis eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, der nicht berechtigt ist, eine sogenannte November-/Dezemberhilfe zu beantragen (Freiberufler/innen oder Soloselbständige im Nebenerwerb ohne Beschäftigte).
  3. Zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Kleve und der vielfältigen Klever Kultureinrichtungen soll
    a) Freiberufler/innen oder Soloselbständigen im Nebenerwerb mit Wohnsitz in Kleve, ohne Beschäftigte, die aufgrund des Corona-bedingten Lockdowns kulturelle Veranstaltungen nicht durchführen konnten, das Honorar, das sie mit einem Veranstalter vertraglich vereinbart hatten, der Personal oder Honorarkräfte beschäftigt und Gewinnabsichten hat bzw. Zuschüsse der öffentlichen Hand erhält, erstattet werden;
    b) freien Trägern von Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen mit Sitz in Kleve, die sich verpflichten, im Jahre 2021 mindestens eine Veranstaltung mit Künstlerinnen und Künstlern aus Kleve durchzuführen und dafür ein marktübliches Honorar zu zahlen, ein Zuschuss pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe gewährt werden. Der maximale Zuschuss pro Antragsteller beträgt 2.000 EUR.‘
    c) Für den Fall, dass mehr Anträge eingehen als bewilligt werden können, entscheidet das Datum des Eingangs bei der Stadtverwaltung Kleve über den Erfolg des Antrages. Sollten mehrere Anträge am gleichen Tag eingehen, die aufgrund des begrenzten Budgets nicht alle bewilligt werden können, entscheidet das Losverfahren. Sollten in Zukunft weitere coronabedingte Bußgeld-Einnahmen zur Verfügung gestellt werden können, können weitere Antragsteller berücksichtigt werden.
  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Antragsverfahren entsprechend zu ergänzen.
  5. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt überplanmäßig. Als Deckung stehen Einnahmen zur Verfügung, die durch die Erhebung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Hygieneregeln entstanden sind.

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Verpflichtende Dach-/Fassadenbegrünung/Fotovoltaik prüfen

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021 (als Prüfauftrag beschlossen):

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

  1. Beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und bei Einräumung von Erbbaurechten für städtische Grundstücke zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
    a) soll in allen Fällen, in denen bei der Baudurchführung Flachdächer oder gering geneigte Dächer planungsrechtlich zulässig sind, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Dachbegrünung und, darüber hinaus, wenn eine Fassadenbegrünung klimatische Vorteile bietet, auch eine Fassadenbegrünung aufgegeben werden;
    b) sollen Fotovoltaik-Anlagen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit verpflichtend festgeschrieben werden, wobei diese Verpflichtung bei einer Dachbegrünung entfällt.

  2. Gleiches soll gelten, wenn ein von der Stadt beauftragter Entwicklungsträger tätig wird sowie bei städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, soweit rechtlich zulässig.

  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
    a) inwieweit bei planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Möglichkeit dem Vertragspartner eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung als Verpflichtung im Kaufvertrag auferlegt werden kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob andere Maßnahmen (z.B. Errichtung von Photovoltaikanlagen) dieser entgegenstehen. Ferner ist auch festzulegen, wie die Verpflichtung konkret ausgestaltet wird und damit überprüfbar und justitiabel ist.
    b) ob die allgemeine Standardformulierung in Bebauungsplänen, wonach Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15° zu begrünen seien, auf eine Dachneigung bis ca. 25° ausgeweitet werden kann, da auch hier eine flächendeckende Begrünung noch ohne erheblichen Mehraufwand erreicht werden könnte.

  4. Für mehrgeschossig bebaute Innenstadtbezirke, bei denen eine Dachbegrünung auf der Grundlage einer Satzung nach § 86 BauO NRW nicht durchgesetzt werden könnte, soll geprüft werden, ob und wie über eine Ergänzung der bestehenden Bebauungspläne aus Gründen des Klimaschutzes im Bereich der besonders betroffenen „Hitzeinseln“ oder wegen der positiven stadtökologischen Auswirkungen (z.B. Ersatzraum für Flora und Fauna, Beitrag zur Wasserwirtschaft/Regenwasserrückhaltung, Verbesserung der Luftqualität) eine Dachbegrünung festgesetzt werden könnte.

  5. Um Dach- und Fassadenbegrünungen dauerhaft zu erhalten, bedarf es auch einer Vollzugskontrolle. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den hierfür erforderlichen Stellenbedarf zu ermitteln.

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Wirtschaftsförderung: Geschäftsführerstelle muss ausgeschrieben werden! (ABGELEHNT)

OK wollen ergebnisoffenes Besetzungsverfahren

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

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Wirtschaftsförderungs-GmbH der Stadt: Geschäftsführerstelle ausschreiben!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

Begründung:

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

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Förderprogramm „Innenstadt“ des Landes nutzen!

Corona-Folgen für Kleves Innenstadt – OK bitten Bürgermeister, tätig zu werden

Kleve, 04.03.2021 – Das Land hat im Juli 2020 ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren aufgelegt. Städte und Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, corona-bedingten Folgen in den Innenstädten aktives Handeln entgegenzusetzen. Im Topf sind noch 30 Millionen Euro. Die verlängerte Antragsfrist endet am 30. April 2021. – Dazu Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der „Offenen Klever“:

Der Haupt- und Finanzausschuss soll sich am 17. März 2021 auch mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ befassen, das die Landesregierung aufgelegt hat.

Das Sofortprogramm zielt darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, könnten durch das Sofortprogramm zahlreiche Maßnahmen bezuschusst werden

Mit einem Antrag bitten die „Offenen Klever“ den Bürgermeister, in Kooperation mit der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich „Planen und Bauen“, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 noch einen Förderantrag für Landesmittel einreichen kann:

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Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt“ der Landesregierung stellen!

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten,

a) in Kooperation mit der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich 61, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 bei der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde einen Förderantrag für Landesmittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ einreichen kann.

b) im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und angesichts der Bestimmung im Förderprogramm, wonach zur Antragsstellung die Entscheidung der Verwaltungsspitze ausreichend ist, den Rat bzw. den Haupt- und Finanzausschusses über die Antragstellung und über die damit beabsichtigten Ziele unverzüglich zu informieren.

Begründung:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits im Juli 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, das Städte und Gemeinden in die Lage versetzen soll, den Corona-bedingten Folgen in den Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegenzusetzen.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zielt darauf ab, die Kommunen und deren Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, sollen durch das Sofortprogramm kurzfristige Interventionen etabliert werden, die folgende Maßnahmen umfassen:

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