Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW anstelle des Rates beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten,
a) in Kooperation mit der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘, inhaltlich begleitet durch den Fachbereich 61, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit die Stadt bis zum 30. April 2021 bei der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde einen Förderantrag für Landesmittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ einreichen kann.
b) im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und angesichts der Bestimmung im Förderprogramm, wonach zur Antragsstellung die Entscheidung der Verwaltungsspitze ausreichend ist, den Rat bzw. den Haupt- und Finanzausschusses über die Antragstellung und über die damit beabsichtigten Ziele unverzüglich zu informieren.
Begründung:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits im Juli 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, das Städte und Gemeinden in die Lage versetzen soll, den Corona-bedingten Folgen in den Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegenzusetzen.
Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zielt darauf ab, die Kommunen und deren Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken, um lebenswerte, attraktive Zentren zu erhalten, damit weiterhin Stadtentwicklungspolitik stattfinden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Städte erhalten bleibt. Um die Abwärtsspirale zu vermeiden, sollen durch das Sofortprogramm kurzfristige Interventionen etabliert werden, die folgende Maßnahmen umfassen:
- Verfügungsfonds Anmietung
Die Kommune soll leerstehende Ladenlokale für einen Zeitraum von max. zwei Jahren vorübergehend anmieten, sodass diese durch eine temporäre Mietpreissenkung an neue Betriebe vermietet werden können. Die Ausgaben für die Anmietung sind für eine Mietfläche bis zu 300 m² förderfähig. Förderfähig ist eine Anmietung in Höhe von bis zu 70% der Altmiete. - Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“
In vielen Städten und Gemeinden wurden in den letzten Jahren Einzelhandelsgroßimmobilien geschlossen, deren Nachnutzung offen ist und die negative Auswirkungen auf die gesamte Innenstadt haben. Die Kommune soll die Eigentümer/innen unterstützen und sich in die Steuerung des Immobilienprozesses einbringen. Förderfähig sind die Beauftragung von Machbarkeitsstudien, städtebaulichen Planungen, Gutachten etc. - Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien
Der Zwischenerwerb von leerstehenden Gebäuden innerhalb des Konzentrationsbereiches durch die Kommune soll Immobilienspekulationen vorbeugen. Durch den Erwerb erhält die Kommune die Verfügungsgewalt und kann durch verschiedene Zwischennutzungen die Leerstände füllen, was zu einer dauerhaften Weitervermietung führen kann. Förderfähig sind die Ausgaben für den Zwischenerwerb (nicht der Kaufpreis der Immobilie), Betriebskosten und Maßnahmen zur Verkehrssicherung. - Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds
In Folge der steigenden Leerstandsquote ist zu überprüfen, ob die Konzentration von Handelslagen in der Innenstadt erforderlich ist. Ziel ist hierbei die Umnutzung von nichtgenutzten Handelslokalen, zum Beispiel in eine Wohnnutzung. Das Zentrenkonzept kann eine Analyse möglicher Umnutzungen, die Darstellung des Konzentrationsbereiches sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen o.ä. umfassen. Förderfähig ist der Anstoß eines Zentrenmanagements durch externe Planer und Berater, die auch als Moderatoren zwischen Eigentümern und Kommune tätig sein können.
Der Zuschuss des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beläuft sich auf 90 % der förderfähigen Kosten, 10 % der Kosten werden durch die Kommune finanziert.
Der Stadt Emmerich sind aus dem Sonderprogramm rd. 487.000 EUR bewilligt worden; Kempen hat für zwei Projekte insgesamt rd. 600.000 EUR erhalten, Geldern rd. 120.000 EUR und Straelen rd. 86.000 EUR.
Aus dem Sofortprogramm stehen noch 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ endet am 30. April 2021.