Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021:
0401: Kulturveranstaltungen und -förderungen
- Die im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattgefundener Kulturveranstaltungen nicht getätigten Auszahlungen für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ in Höhe von 70.500 EUR werden gem. § 22 Abs. 1 GemHVO n Höhe von 35.250 EUR in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
- Im Haushalt 2021 wird der Ansatz für „Sonstige kulturelle Aufwendungen“ von 214.300 EUR um 35.250 EUR auf 249.300 EUR erhöht.
- Im Produkt 0401 stellt die Stadt Kleve einen „Corona Sonderfonds Kultur“ in Höhe von 35.250 EUR für Künstlerinnen und Künstler, Vertreterinnen und Vertreter der Klever Kulturszene und ihrer Einrichtungen zur Verfügung.
- Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen für Mittel aus diesem Sonderfonds sind vom Bürgermeister schnellstmöglich auszuarbeiten und dem Ausschuss für Kultur- und Stadtgestaltung zur Beschlussfassung vorzulegen, gegebenenfalls im Rahmen einer Sondersitzung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Stadt Kleve diesbezügliche Regelung der Stadt Essen übernehmen könnte.
Begründung:
Laut Controllingbericht des Fachbereiches Schulen, Kultur und Sport für das 3. Quartal 2020 sind „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ im Haushalt 2020 aufgrund nicht stattfindender Kulturveranstaltungen um 70.500 EUR zu mindern.
Während der coronabedingte „Lockdown“ des kulturellen Lebens für die Stadt dazu führt, dass sie Einnahmeausfälle aufgrund geringerer Besucherzahlen in städtischen Kultureinrichtungen durch geringere Aufwendungen (= geringere Auszahlungen) kompensieren kann, stehen den meisten Kunst- und Kulturschaffenden diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung.
Kunst- und Kulturschaffende können vielfach bereits geplante Projekte aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nicht mehr in der ursprünglich geplanten Form durchführen.
Durch die Absage sämtlicher kultureller Veranstaltungen sind die Einnahmen in der freien Kulturszene nahezu vollständig weggebrochen. An dieser Stelle zielt der Sonderfonds auf die Förderung der freien Kulturszene ab.
Dabei soll die Förderung der künstlerischen Produktions- und Präsentationsmöglichkeiten der verschiedenen Kunst- und Kultursparten berücksichtigt werden, die unter Berücksichtigung der Einschränkungen aufgrund des Coronavirus erfolgen.